Auch Studenten oder Arbeitnehmer aus dem Ausland können einen privaten Anbieter wählen, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Private Studentische Krankenversicherung: Beiträge und Leistungen
Was viele nicht wissen: Auch Studenten können sich für die Dauer ihres Studiums für eine private Versicherungsgesellschaft entscheiden. Es existiert hier ein Sondertarif, die sogenannte Private Studentische Krankenversicherung (PSKV). Sie ist für alle Studenten geöffnet, kommt aber insbesondere für folgende ausländische Studierende in Betracht:
- Studierende aus der Europäischen Union, die in der Heimat ebenfalls privat versichert sind, deren Heimatversicherung aber nicht in Deutschland gilt.
- Studierende aus Nicht-EU-Staaten, die eine private Absicherung der gesetzlichen vorziehen.
- Studierende, die bereits das 14. Fachsemester absolviert haben oder älter als 30 Jahre sind. Sie können sich nur noch privat versichern.
Voraussetzung für den Beitritt in die private Krankenversicherung ist in der Regel eine Befreiung von der gesetzlichen Versicherungspflicht. Diese gilt für die Dauer des Studiums und ist unwiderruflich. Die Versicherung in der PSKV ist grundsätzlich bis zum Ende des 35. Lebensjahres möglich und für Studenten, die die Alters- und Semesterzahlgrenze der GKV überschritten haben, während des Studiums wesentlich günstiger als die eigenständige und einkommensabhängige Absicherung im gesetzlichen System. Der Studententarif in der privaten Krankenversicherung unterscheidet sich zwischen den Anbietern kaum, allerdings bietet nicht jede private Krankenkasse diesen Tarif an.
Aufenthalt mit Arbeitsvertrag: Absicherung in der PKV
Personen, die einen Arbeitsvertrag mit einem Unternehmen oder einer Universität in Deutschland geschlossen haben, unterliegen der Versicherungspflicht. Inwieweit die Möglichkeit der Inanspruchnahme einer privaten Police besteht, hängt vom Einkommen ab. Liegt dieses über der notwendigen Einkommensgrenze, der sogenannten Versicherungspflicht- oder Jahresarbeitsentgeltgrenze, ist der Weg in die PKV offen und es besteht Wahlfreiheit zwischen den Systemen.
Die Beiträge werden in der privaten Krankenversicherung risikobezogen und einkommensunabhängig erhoben. Die Produkte der Versicherer lassen sich an den jeweiligen Bedarf und die Lebenssituation anpassen. Grundsätzlich ist das private System für Gastarbeiter- oder Gastwissenschaftler empfehlenswert, die jung und gesund sind. Hintergrund: Ein hohes Alter und Vorerkrankungen können sich negativ auf die Kosten auswirken. Hier ist ein ausführlicher Vergleich der Tarife empfehlenswert, da Preise und Leistungen sich zwischen den Gesellschaften stark unterscheiden können.
Sonderfall Stipendiaten: Private Absicherung notwendig
Gastwissenschaftler, die keinen Arbeitsvertrag erhalten, sich aber im Rahmen eines Stipendiums oder selbstfinanziert in Deutschland aufhalten, unterliegen nicht der Sozialversicherungspflicht in Deutschland. Sie können sich nur bei einer privaten Gesellschaft versichern lassen. Die Absicherung in der gesetzlichen Kasse ist nicht möglich. Betroffene sollten zunächst prüfen, ob die Versicherung in ihrer Heimat eventuell auch in Deutschland gilt. Dies ist in der Regel nur der Fall, wenn das Herkunftsland ein EU-Mitgliedsstaat ist oder ein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland abgeschlossen wurde. Die Heimatversicherung sollte aber alle notwendigen Kosten im Krankheitsfall decken.
Gilt die Heimatversicherung nicht oder ist der Aufenthalt für mehr als drei Monate geplant, sollte jedoch eine private Krankenversicherung in Deutschland abgeschlossen werden. Empfehlungen können häufig auch die jeweiligen Stipendiengeber aussprechen.
Private Versicherungen für kurze Auslandsaufenthalte
Darüber hinaushabensich die privaten Versicherer auf weitere Zielgruppen aus dem Ausland spezialisiert. So existieren private Reisekrankenversicherungen, die speziell auf Gastprofessoren oder Doktoranden aus dem Ausland zugeschnitten sind. Bei einem längeren Aufenthalt (über ein Jahr) sollte dagegen ein entsprechender Versicherungsschutz in Deutschland gewählt werden, sofern die Heimatversicherung nicht gilt.
Auch AuPairs können entsprechende Verträge abschließen. Für die Dauer von 12 Monaten und bis zu einer bestimmten Altersgrenze (meist 30 oder 35 Jahre) ist die Absicherung über eine Auslandsreisekrankenversicherung ausreichend. Manche private Anbieter offerieren solche Angebote auch für längere Aufenthalte in Deutschland (z.B. fünf Jahre).
Quelle: 1A Verbraucherportal - Weiter zu: www.1a.net für einen aktuellen PKV Vergleich mit dem Online-Rechner