Kann ein Versicherungsnehmer seinen zuletzt ausgeübten Beruf aufgrund eines Kräfteverlustes, wegen einer Krankheit oder aufgrund eines Unfalls nicht mehr ausüben, zahlt der Versicherer eine zuvor vereinbarte Rente. Maßgeblich ist eine ärztlich attestierte 50-prozentige Berufsunfähigkeit.
Berufsunfähigkeit: Ein unterschätztes Risiko
Etwa jeder Fünfte, heißt es, wird im Laufe seines Erwerbslebens berufsunfähig. Die gesetzlichen Leistungen sind gering, denn 2001 wurde der Schutz der gesetzlichen Rentenversicherung bei Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit drastisch reduziert. Nur wer privat vorgesorgt hat, kann in den meisten Fällen seinen gewohnten Lebensstandard halten.
Dennoch hat Umfragen zufolge nur etwa jeder Dritte eine entsprechende Police abgeschlossen. Verbraucherschützer betonen aber: Eine BU-Police ist ein Muss für alle Berufstätigen, wenn auch keine gesetzliche Pflicht wie die Krankenversicherung in Deutschland. Aber auch für Hausfrauen kann sich ein Abschluss lohnen.
Kriterien bei der Beitragskalkulation
Wie bei anderen Versicherungsarten auch, bestimmen versicherungsmathematisch relevante Parameter die Höhe die monatlichen Prämien. Großen Einfluss haben dabei der Gesundheitszustand sowie die Art des Berufes bei Vertragsabschluss. Der Beitrag wird umso höher, je schlechter die gesundheitliche Konstitution und/oder je riskanter der ausgeübte Beruf des Antragstellers ist. Bei Vorerkrankungen halten Versicherer sich vor, Risikozuschläge oder Ausschlüsse festzulegen, im schlimmsten Fall droht gar die Ablehnung. Je nach Berufsgruppe werden Kunden zudem in bestimmte Risikogruppen eingeteilt. Ebenfalls Einfluss auf die Prämie haben die festgelegte Versicherungssumme sowie die gewählten Leistungen.
Kosten und Leistungen vergleichen
Die Bedingungen der BU-Verträge sind nach einem jahrelangen Wettbewerb qualitativ auf einem sehr hohen Niveau. So verzichten die meisten Anbieter beispielsweise mittlerweise auf die sogenannte abstrakte Verweisung, d.h. die Möglichkeit den Kunden auf einen anderen gleichwertigen Beruf zu verweisen und die BU-Rente zu verwehren. Weitere wichtige Bedingungen, die Verbraucher im Einzelnen u.a. prüfen sollten:
- Prognosezeitraum: Für welchen Zeitraum muss der Arzt die Berufsunfähigkeit prognostizieren, damit der Versicherer die Berufsunfähigkeit anerkennt?
- Verzicht auf die Arztanordnungsklausel: Verzichtet der Anbieter auf die Möglichkeit die BU-Rente zu verweigern, wenn der Versicherungsnehmer gegen ärztliche Anordnungen verstößt?
- Rücktrittsfrist: Für die Gesellschaft spricht, dass fünf Jahre rückwirkend auf das Rücktrittsrecht verzichtet wird, wenn der Kunde seiner Anzeigepflicht nicht rechtzeitig nachgekommen ist.
- Leistungsbeginn: Einige Unternehmen zahlen auch bis zu drei Jahre rückwirkend die Rente aus, auch wenn der Versicherte seine Berufsunfähigkeit erst nachträglich gemeldet hat.
- Verzicht auf befristete Anerkenntnis: Ein Verzicht auf diese Klausel ist positiv zu bewerten.
Ein weiteres wichtiges Kriterium ist der Preis. Mittlerweile befinden sich die Versicherer in einem intensiven Wettbewerb um die Kosten. Daher lohnt es sich die Anbieter auch in diesem Punkt einem umfassenden Vergleich zu unterziehen und so mitunter monatliche Prämien zu sparen.
Früher Abschluss lohnt sich
Grundsätzlich gilt: Je früher ein Versicherungsvertrag zur Berufsunfähigkeit abgeschlossen wird, desto besser. Da schon kleinere Leiden oder Vorerkrankungen den Preis in die Höhe treiben können, lohnt es sich eine Police abzuschließen, solange man jung und gesund ist. Wer sich schon als Auszubildender oder als Student für eine BU-Versicherung entscheidet, zahlt über die Laufzeit hinweg meist weniger als bei einem späteren Einstieg. Häufig ist für diese Zielgruppen ein Erwerbsunfähigkeitsschutz erhältlich, der nach Ausbildung und Studium in eine Berufsunfähigkeitsversicherung übertragen werden kann.
Was tun bei Vorerkrankungen?
Kunden mit Vorerkrankungen sollten zunächst mehrere Anfragen bei verschiedenen Anbietern gleichzeitig stellen. Da die Versicherer untereinander Daten austauschen, erhöht sich so die Chance, einen Vertrag zu erhalten. Wer dennoch abgelehnt wird oder die monatlichen Beiträgen nicht aufbringen kann, sollte mögliche Alternativen prüfen. Zu diesen zählen beispielsweise Erwerbsunfähigkeitsversicherungen, Dread-Disease-Versicherungen, Funktionsinvaliditätsversicherungen sowie Grundfähigkeitsversicherungen.
Quelle: 1A Verbraucherportal – Hier geht’s zum Vergleich der Leistungen von Berufsunfähikeitsversicherungen auf der 1A Webseite .