Sämtliche Arbeitnehmer und Auszubildenden sind automatisch unfallversichert, unabhängig von ihrem Einkommen. Die gesetzliche Unfallversicherung umfasst auch Studenten, Schüler und Kinder in Kindergärten.
Falls Sie selbständig sind, sind Sie voraussichtlich nicht zum Abschluss einer Unfallversicherung verpflichtet. Sie können sich jedoch freiwillig versichern lassen.
Im Fall eines Unfalls oder einer berufsbedingten Krankheit erstattet die Unfallversicherung folgende Kosten:
- Medizinische Behandlung
- Reintegrationsmaßnahmen zur Wiedereingliederung in das Arbeitsleben
- Soziale Reintegrationsmaßnahmen
- Bargeldauszahlungen an den Versicherten sowie überlebende Angehörige