Sie haben Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn Sie innerhalb der letzten 3 Jahre mindestens 12 Monate gearbeitet und Beiträge gezahlt haben (beachten Sie, dass dieser Zeitraum voraussichtlich auf 2 Jahre gekürzt wird). Zur Beantragung des Arbeitslosengeldes müssen Sie sich bei Ihrem lokalen Arbeitsamt arbeitslos melden. Die Anmeldung sollte spätestens am ersten Tag Ihrer Arbeitslosigkeit erfolgen, da Sie erst ab dem Tag der Anmeldung Arbeitslosengeld erhalten und Verspätungen bei der Anmeldung zudem zu Kürzungen des Arbeitslosengeldes führen können.
Das Arbeitslosengeld beträgt 60% Ihres durchschnittlichen vorherigen Nettogehaltes und wird jeweils am Monatsende direkt auf Ihr Bankkonto überwiesen. Falls Sie Kinder haben, steigt der Satz auf 67%. Die Länge Ihres Anspruchs richtet sich nach der Länge Ihrer vorherigen Arbeitsverhältnisse und Ihrem Alter. Arbeitslose unter 45 Jahren erhalten maximal ein Jahr lang Arbeitslosengeld.
Während Sie Arbeitslosengeld erhalten, müssen Sie sich regelmäßig bei Ihrem lokalen Arbeitsamt melden. Auf Verlangen des Arbeitsamtes müssen Sie zudem ggf. nachweisen, dass Sie sich eigenständig um einen neuen Job bewerben.
Beachten Sie, dass sich die Gesetzgebung zum Arbeitslosengeld aufgrund des steigenden Kostendrucks ständig ändert - und zwar normalerweise nicht zum Vorteil der Arbeitslosen!
Die Bundesanstalt für Arbeit bietet eine Reihe von Fortbildungs- und Arbeitsbeschaffungmaßnahmen (ABM) an. Informationen hierzu erhalten Sie von Ihrem Arbeitsamt oder unter www.arbeitsamt.de , www.bmgs.bund.de und www.bmwa.bund.de .