Arbeitsgenehmigungen

Vorschriften und Antragsverfahren

Arbeitsgenehmigungen

Falls Sie in Deutschland arbeiten wollen, benötigen Sie ggf. eine Arbeitsgenehmigung. Für EU-Bürger ist diese nicht notwendig.

Für eine Arbeitsgenehmigung benötigen Sie zunächst eine Aufenthaltsgenehmigung. Studenten benötigen zwar keine Arbeitsgenehmigung, dürfen aber nur maximal 90 Tage pro Jahr arbeiten. Weitere Informationen hierzu finden Sie in unserem Kapitel zu Studentenjobs.

EU-Bürger

EU-Bürger benötigen in Deutschland keine spezielle Arbeitsgenehmigung, solange sie einen gültigen Pass besitzen und die deutschen Arbeitsmarktgesetze befolgen. Auch mit der Schweiz und Ländern der EEAA gibt es gesonderte Abkommen. Ggf. sollten Sie jedoch eine Aufenthaltsgenehmigungbeantragen.

EU-Bürger haben in Deutschland die gleichen Rechte in Bezug auf Gehälter, Arbeitsbedingungen, Trainingsmaßnahmen, Sozialversicherung und Handelskammermitgliedschaften wie Deutsche. Diese Rechte gelten auch für Familienmitglieder. Nur für eine staatliche Positionen gelten Einschränkungen (z.B. bei der Polizei). Für Lehrer und Angestellte im medizinischen Bereich gelten in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Regelungen.

Nicht-EU-Bürger

Es gibt verschiedene Aufenthaltstitel, die zum Zweck der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit (abhängige Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit) erteilt werden. Welcher Aufenthaltstitel für Sie in Betracht kommt und welche Voraussetzungen dabei erfüllt sein müssen, richtet sich im Wesentlichen nach der Art der angestrebten Erwerbstätigkeit. Unterschieden wird hierbei zwischen Beschäftigung, die keine qualifizierte Berufsausbildung erfordert, qualifizierter Beschäftigung, hoch qualifizierter Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit.

Nicht qualifizierte Beschäftigung

Eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausübung einer Beschäftigung, die keine qualifizierte Berufsausbildung voraussetzt, ist grundsätzlich ausgeschlossen. Sie darf nur ausnahmsweise erteilt werden, wenn dies durch zwischenstaatliche Vereinbarung vorgesehen ist oder durch eine Rechtsverordnung zugelassen ist.

Qualifizierte Beschäftigung

Die Beschäftigung von Ausländern mit qualifizierter Berufsausbildung kann für bestimmte Berufsgruppen zugelassen werden. Welche Berufsgruppen dies sind, wird durch die jeweilige Rechtsverordnung bestimmt.

Hoch qualifizierte Beschäftigung

Hoch qualifizierte Beschäftigte können in besonderen Fällen von Beginn an eine Niederlassungserlaubnis erhalten. Voraussetzung ist unter anderem, dass ein konkretes Arbeitsplatzangebot vorliegt und die Bundesagentur für Arbeit zugestimmt hat. Als Hochqualifizierte gelten insbesondere Wissenschaftler mit besonderen Fachkenntnissen, Lehrpersonen oder wissenschaftliche Mitarbeiter in herausgehobener Funktion. Ebenfalls hierunter fallen können Spezialisten und leitende Angestellte, die ein Gehalt bekommen, dass über einer festgelegten Mindestgrenze (das Doppelte der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung, ca. 4000 €) liegt.

Selbstständige Tätigkeit

Auch für die Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit kann eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden. Hierzu gelten jedoch eine Reihe von Voraussetzungen, die sicherstellen sollen, dass von der Tätigkeit positive Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft ausgehen. Diese Voraussetzungen gelten bei einer Investitionssumme von mindestens eine Million Euro und der Schaffung von zehn Arbeitsplätzen in der Regel als erfüllt. Falls die Investitionssumme oder die Zahl der Arbeitsplätze niedriger ist, werden die Voraussetzungen anhand der Tragfähigkeit der Geschäftsidee, der Höhe des Kapitaleinsatzes, der unternehmerischen Erfahrungen unter Einbeziehung von Gewerbebehörden und Berufskammern geprüft. Ausländer, die älter als 45 Jahre sind, erhalten die Aufenthaltserlaubnis nur, wenn sie über eine angemessene Alterversorgung verfügen.

Zunächst wird eine Aufenthaltserlaubnis für höchstens drei Jahre erteilt. Wenn die geplante Tätigkeit erfolgreich verwirklicht wurde, kann abweichend von den gewöhnlichen Voraussetzungen bereits nach drei Jahren eine Niederlassungserlaubnis erteilt werden.

Illegal arbeiten

Angesichts der eingeschränkten Vergabe von Arbeitsgenehmigungen ziehen viele Ausländer eine illegale Arbeit in Deutschland in Betracht. Beachten Sie jedoch, das "illegale" Jobs in Deutschland nur schwer zu finden sind und eine Reihe von Risiken mit sich bringen. Illegale Arbeiter leben mit der ständigen Angst einer zwangsweisen Ausweisung und werden oftmals von ihren Arbeitgebern ausgebeutet. Bei einer illegalen Anstellung haben Sie keinen Rechtsanspruch auf die Bezahlung geleisteter Arbeit, was viele Arbeitgeber gründlich ausnutzen.

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