Die Aufnahme einer Nebentätigkeit (z. B. Servicekraft in einem Restaurant) ist als Student in den USA nicht erlaubt. Sie haben jedoch die Möglichkeit, an einem Institut der Universität oder an einem Lehrstuhl als wissenschaftliche Hilfskraft (bis zu 20 Stunden in der Woche) tätig zu werden. Informieren Sie sich diesbezüglich unbedingt vor Ihrer Abreise in die USA. Nicht alle Universitäten haben freie Stellen.
Wenn Sie im Besitz eines F1-Visums sind, benötigen Sie keine weitere Arbeitserlaubnis. Wenn Sie mit einem J1-Visum einreisen, müssen Sie sich die Erlaubnis Ihres Program Sponsors einholen. Vor Ort ist es zudem erforderlich, dass Sie eine Social Security Card beantragen.
Aber auch das Wohnen, Essen, Trinken und Ausgehen kosten Geld. Wenn Sie in einer Großstadt wie New York oder Chicago studieren möchten, müssen Sie im Vergleich zu Deutschland erhöhte Lebenshaltungskosten einplanen. Anders ist die Lage in einer Kleinstadt – dort dürften die Lebenshaltungskosten in etwa auf dem gleichen Niveau wie in Deutschland liegen.
Vergessen Sie aber nicht, dass Sie nur für eine begrenzte Zeit in den USA sind: Sie möchten während dieser Zeit bestimmt so viel wie möglich von der Umgebung und vom Land sehen – aber auch Ausflüge kosten Geld, so dass Ihr Bedarf im Vergleich zu Deutschland vermutlich höher ist. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie Ihren Aufenthalt durch ein Stipendium, Kredite oder BAföG finanzieren.
AuslandsBAföG
Unter bestimmten Umständen kann der deutsche Staat bei der Finanzierung eines Auslandssemesters helfen. Wenn Sie AuslandsBAföG beantragen möchten, müssen Sie mindestens zwei Semester studiert haben und das Studium im Ausland muss zumindest teilweise in Deutschland angerechnet werden können. Erkundigen Sie sich danach bei Ihrer Uni. Außerdem müssen Sie nachweisen, dass Sie über ausreichende Sprachkenntnisse verfügen.
Da für die meisten Unis in den USA ohnehin der TOEFL Voraussetzung ist, kann dieser als Nachweis herangezogen werden. Auslands-BAföG können Sie auch dann beantragen, wenn Sie kein „Inlands“-BAföG erhalten. Aber wie sieht die Förderung im Einzelnen aus? Zusätzlich zum regulären BAföG erhalten Studenten die notwendigen Studiengebühren bis zu einer bestimmten Höhe, einen Auslandszuschlag, die Kosten für die Hin- und Rückreise (Flug) sowie die Kosten für die zusätzliche notwenige Auslandskrankenversicherung. Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.auslandsbafoeg.de .
Fulbright-Stipendien
Die Fulbright-Komission vergibt verschiedene Stipendien, unter anderem Voll-, Teil und Reisestipendien. Unterschieden wird dabei zwischen Studenten und Graduierten deutscher Hochschulen und Fachhochschulen sowie Lehrern. Weiterführende Informationen finden Sie im Internet unter www.fulbright.de .
Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD)
Beim DAAD handelt es sich um eine Einrichtung der deutschen Hochschulen; sie fördert die internationalen Beziehungen der Universitäten untereinander. Unter www.daad.de haben Sie die Möglichkeit, Ihren Studiengang und Ihr Wunschland USA einzugeben – anschließend finden Sie Hinweise auf ein für Sie geeignetes Programm. Wenn Sie sich beim DAAD für ein Stipendium bewerben, müssen Sie zunächst einen Antrag ausfüllen. Dieses Formular können Sie auf der Website des DAAD online ausfüllen und gemeinsam mit den erforderlichen Unterlagen an den DAAD senden.
Amerikanische Stipendien
Auch von amerikanischer Seite werden Stipendien vergeben. Allerdings ist die Anzahl gering. Ein Beispiel ist der Verband der Deutsch-Amerikanischen Clubs. Dieser Verband vermittelt deutschen Studenten ein Studienjahr in den USA. Der Wert eines solchen Stipendiums kann bis zu 30.000 $ betragen. Informationen zu den Voraussetzungen und zur Bewerbung finden Sie im Internet unter www.vdac.de .
Bitte beachten Sie, dass die Stipendienvergabe für Medizin-und Jurastudenten ausgeschlossen ist. Eine Übersicht über amerikanische Stipendien finden Sie zudem auf den Internetseiten der IEFA unter www.iefa.org .
Stiftungen und Begabtenförderung
Es gibt in Deutschland mehr als 1.000 Stiftungen, die besonders begabte Studenten fördern. Im Folgenden finden Sie Adressen und Links zu einigen größeren Stiftungen. Bezüglich weitergehender Informationen wenden Sie sich bitte direkt an diese.
- Konrad-Adenauer-Stiftung: Diese Stiftung fördert Studenten und Graduierte, die im Auslandstudieren möchten. Da es sich um eine politische Stiftung der CDU handelt, ist politisches Engagement gefragt. Die Fördersumme kann bis zu ca. 600 Euro im Monat betragen, allerdings ist die Höhe abhängig vom Einkommen Ihrer Eltern. Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.kas.de .
- Rotary International: Für eine Förderung durch diese Organisation müssen Sie Mitglied im Rotary-Club sein. Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.rotary.org , über den nächsten Club unter www.rotary.de .
- Stiftung der deutschen Wirtschaft (sdw): Diese Stiftung vergibt Stipendien, die aus staatlichen Mitteln finanziert werden. Insbesondere werden Studenten aus naturwissenschaftlichen und ingenieurwissenschaftlichen Studienfächern gefördert.
- Studienstiftung des Deutschen Volkes: Eine Vielzahl von Stipendien bietet auch die Studienstiftung des Deutschen Volkes. Sie ist konfessionell und politisch unabhängig. Die Geschäftsstelle befindet sich in Bonn. Weiterhin finden Sie auf den Webseiten dieser Stiftung unter www.studienstiftung.de eine Vielzahl von offenen Programmen der Studienstiftung, die nicht nur Stipendiaten zur Verfügung stehen.
- Friedrich-Ebert-Stiftung: Hier handelt es sich – genau wie bei der Konrad-Adenauer-Stiftung– um eine politische Institution. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.fes.de .
- Friedrich-Naumann-Stiftung: Wenn Sie sich bei der politischen Stiftung der FDP um ein Stipendium bewerben möchten, müssen Sie zunächst einige Fragen schriftlich beantworten. Erst danach werden ihnen die vollständigen Bewerbungsunterlagen zugesendet. Bewerbungsschluss ist jeweils der 31. Mai und der 30. November eines Jahres. Umfassende Informationen zu den Voraussetzungen und dem politischen Hintergrund der Stiftung erhalten Sie im Internet unter www.fnst.de .
- Cusanuswerk: Hierbei handelt es sich um eine bischöfliche Studienförderung. Voraussetzung Ihrer Bewerbung ist, dass Sie katholisch und an einer deutschen Hochschule immatrikuliert sind. Die finanzielle Förderung beträgt bis zu ca. 600 Euro pro Monat; die Einkommen der Eltern bzw. des Ehegatten spielen ebenfalls eine Rolle. Über diese Grundförderung hinaus werden auch Graduierte gefördert. Die Höhe des Stipendiums ist unabhängig vom Einkommender Eltern und beträgt bis zu ca. 1.000 Euro pro Monat. Weiterhin können Reisekosten, Studiengebühren und Auslandszuschläge gewährt bzw. ersetzt werden.
Bildungskredite
Wenn Sie kein Stipendium bekommen haben (wie bereits erläutert sind Stipendien heiß begehrt, aber rar gesät), gibt es die Möglichkeit, einen so genannten Bildungskredit bei der deutschen Ausgleichsbank zu beantragen. Dieser Kredit ist zinsgünstig und werden vom Bundesverwaltungsamt vergeben.
Innerhalb eines Ausbildungsabschnitts können Ihnen bis zu 7.200 Euro (maximal 24 Monate á 300 Euro) bewilligt werden. Voraussetzung für die Bewilligung des Kredits ist unter anderem, dass Sie Student an einer Hochschule sind, noch nicht das zwölfte Fachsemester erreicht und eine Zwischenprüfung oder das Vordiplom bestanden haben. Weiteres erfahren Sie auf www.bildungskredit.de . Folgende Unterlagen müssen Sie gemeinsam mit Ihrem Antrag auf Bewilligung eines Bildungskredits einreichen:
- Kopie Ihres Personalausweises (Vorder- und Rückseite),
- Immatrikulationsbescheinigung, aus der die Anzahl der absolvierten Semester hervorgeht,
- Zeugnis über die bestandene Zwischenprüfung/Vordiplom,
- alternativ dazu eine Bescheinigung Ihrer Hochschule, dass eine Zwischenprüfung in Ihrem Studienfach nicht vorgesehen ist, alle erforderlichen und üblichen Leistungen der ersten vier Fachsemester aber erbracht wurden,
- Nachweis, dass Sie ein Magister (Master)-Studium im Sinne des §19 Hochschulrahmengesetzes oder ein Studium im Sinne des §18 Absatz 1 Satz 1 bis 3 Hochschulrahmengesetz betreiben,
- Angaben über die voraussichtliche Dauer dieses Studiums,
- Bescheinigung der Prüfungsstelle, dass Sie zur Abschlussprüfung zugelassen sind.
Den o. g. Antrag erhalten Sie im Internet unter www.bva.bund.de . Sie können ihn online ausfüllen oder ausdrucken und gemeinsam mit Ihren Unterlagen an das Bundesverwaltungsamt senden. Unter www.bildungskredit.de in der Rubrik "Antragsvordrucke”, finden Sie weitere Vordrucke (z. B. einen Zwischenprüfungs- und Abschlussprüfungsvordruck).
Da es sich um einen Kredit handelt, müssen Sie sich darüber im Klaren sein, dass Sie den Betrag zurückzahlen müssen. Die Rückzahlung beginnt vier Jahre, nachdem Sie die erste Rate erhalten haben. Die monatliche Rückzahlung beträgt 120 Euro, der Antrag auf Stundung ist möglich. Weiterhin besteht die Möglichkeit, den Kredit vorzeitig oder durch eine Einmalzahlung zurückzuzahlen.
Sie werden über den Beginn der Rückzahlung rechtzeitig schriftlich informiert. In der monatlichen Rückzahlungsrate sind die Zinsen bereits enthalten. Der Zinssatz beträgt zurzeit 3,27 %; er ist jedoch variabel und kann sich jeweils zum 1. April und 1. Oktober leicht verändern.
Kredite
Sollte Ihnen kein Bildungskredit bewilligt werden, können Sie auch bei Ihrer Hausbank oder einer großen Bank nach einem Kredit fragen.
Bildungsfonds
Schließlich gibt es verschiedene Bildungsfonds, die Ihnen einen Kredit zu relativ günstigen Konditionen anbieten. Als Beispiel soll die M.B.A.-Finanzierung gewählt werden. Dadurch besteht die Möglichkeit, dass Studiengebühren komplett vorfinanziert werden und Sie monatlich bis zu 1.000 Euro für Wohnung und Lebenshaltungskosten erhalten. Die Rückzahlung erfolgt erst nach Beendigung des Studiums; die Höhe der Raten bemisst sich nach ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit. Weitere Informationen und die Bewerbungsunterlagen finden Sie unter www.bildungsfonds.de .
Dieser Artikel ist ein Auszug aus Studieren in den USA. Klicken Sie hier, um ein Exemplar zu bestellen.