Normalerweise müssen Sie zur Aufnahme an einer deutschen Universität die DSH ( Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber) oder den TestDaF ( Test Deutsch als Fremdsprache für ausländische Studienbewerber) ablegen.
In einigen Fällen können Sie von der DSH oder dem TestDaF befreit werden, zum Beispiel:
- für ein einzelnes Auslandssemester in Deutschland (einige Universitäten gewähren sogar 2 Semester ohne Deutschnachweis)
- falls Sie eine deutsches Abitur von einer staatlich anerkannten Schule in Deutschland oder im Ausland haben, an der in deutsch unterrichtet wurde
- falls Sie das Kleine oder Große Sprachdiplom des Goethe-Instituts oder die Zentrale Oberstufenprüfung abgelegt haben
- falls Sie das Deutsche Sprachdiplom - Stufe II - der deutschen Kultusministerkonferenz abgelegt haben.
Falls Sie die DSH ablegen müssen, können Sie dies normalerweise an der Universität tun, an der Sie in Deutschland studieren möchten.