Staatliche Schulen

Benotungssystem, Anmeldung und Schulzeiten

Staatliche Schulen

In Deutschland entwickelt jedes einzelne Bundesland sein eigenes Bildungssystem, setzt seine eigenen bildungsspezifischen Maßstäbe und legt seine eigenen Standards fest. Obwohl die Bildungsstandards in der Regel recht hoch gesetzt werden, können sie sich in jedem Bundesland stark unterscheiden.

Trotz der Unterschiede zwischen den Bundesländern, wird der Leistungsstand der Schüler an allen Schulen regelmäßig in Tests geprüft. Zweimal im Jahr erhalten die Schüler ein Zeugnis über ihre Leistungen, das jeweils am Ende eines Halbjahres vergeben wird. Die Leistungen werden wie folgt in Noten von 1 bis 6 bewertet:

1 – sehr gut

2 – gut

3 – befriedigend

4 - ausreichend

5 – mangelhaft

6 – ungenügend

Beachten Sie, dass das deutsche Bildungssystem sehr streng ist bezüglich der Leistungserbringung. Fällt Ihr Kind in einer weiterführenden Schule in zwei oder einem Unterrichtsfach durchfällt (mit einer Note 5 oder 6), muss es in der Regel das komplette Schuljahr wiederholen. Die genauen Regelungen können sich jedoch in jedem Bundesland unterscheiden.

So melden Sie Ihr Kind an einer deutschen Schule an

Der Anmeldungsprozess an deutschen Schulen verläuft in den meisten Fällen sehr unkompliziert. Wenn Sie in Deutschland als wohnhaft gemeldet sind, wird Sie die betreffende Schule einige Zeit vor Beginn des Schuljahres anschreiben. In diesem Informationsschreiben werden Sie über medizinische Bescheinigungen und Schulmaterialen, die Sie vorlegen müssen, informiert werden.

Sie können Ihr Kind während den gewöhnlichen Öffnungszeiten im Schulsekretariat anmelden. Falls Sie sich entschlossen haben, Ihr Kind an einer anderen Schule (z.B. an einer Privatschule) unterrichten zu lassen, müssen Sie Ihre örtliche staatliche Schule darüber informieren und ihr die Alternativen, die Sie für Ihr Kind getroffen haben, darlegen. Beachten Sie, dass in Deutschland die Anmeldung Ihres Kindes an einer Schule gesetzlich verpflichtend ist. Falls Sie also das Anschreiben Ihrer örtlichen Schule ignorieren, könnten Sie in ernsthafte Schwierigkeiten geraten!

Unterricht und Freizeit

Die meisten staatlichen Schulen unterrichten nur vormittags (gewöhnlich von 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr). Abhängig vom persönlichen Stundenplan haben manche Schulen zusätzlich Unterricht an einigen Nachmittagen (beispielsweise von 15:30 Uhr bis 16:00 Uhr). Für Eltern können diese Unterrichtszeiten manchmal ein Problem darstellen, weil sie sich in der freien Zeit nach der Schule, die eigentlich zur Erledigung der Hausaufgaben vorgesehen ist, um ihre Sprösslinge kümmern müssen. Hinzu kommt, dass es passieren kann, dass Kinder ohne Anmeldung von der Schule nach Hause geschickt werden, wenn ein Lehrer krank wird und kein Ersatz gefunden werden kann! Aus diesen Gründen schicken manche berufstätige Eltern ihre Kinder auf eine Privatschule oder organisieren sich eine „Tagesmutter“, die in den Nachmittagsstunden auf die Kinder aufpasst.

Ferien

Die Sommerferien in Deutschland dauern etwa sechs Wochen und beginnen jeweils um ein paar Wochen versetzt in den einzelne Bundesländern (um lange Staus auf den deutschen Autobahnen während der Ferienzeit zu vermeiden). Die genauen Feriendaten ändern sich von Jahr zu Jahr, weshalb jedes Jahr ein Ferienkalender für ganz Deutschland veröffentlicht wird.

Neben den Sommerferien gibt es über das Jahr verteilt folgende Schulferien:

  • Zwei Wochen Herbstferien, die ursprünglich eingeführt wurden, damit Kinder in ländlichen Gegenden ihren Eltern bei der Erntearbeit helfen konnten,
  • Zwei bis drei Wochen Weihnachtsferien,
  • Ein bis zwei Wochen Osterferien,
  • Sowie eine Vielzahl an zusätzlichen religiösen, nationalen oder staatlichen Feiertagen.

Trotzdem sollten Sie nicht annehmen, dass diese großzügigen Ferienregelungen Ihnen erlauben, Ihr Kind nach eigenen Vorstellungen bzw. Urlaubsplänen dem Unterricht entziehen. Jedes Fernbleiben vom Unterricht (einschließlich im Krankheitsfall) muss der Schule gemeldet werden und schriftlich begründet werden. Falls Ihr Kind aus einem anderen Grund als Krankheit dem Unterricht fernbleiben muss, müssen Sie sich zunächst das Einverständnis der Schule holen. Fehlt Ihr Kind im Unterricht für einen Zeitraum von mehr als einem oder zwei Tagen ohne Einverständniserklärung der Schule, können Sie möglicherweise mit einer Geldstrafe belegt werden. Bei anhaltender Missachtung der Schulpflicht kann den Eltern sogar eine Gefängnisstrafe und dem Kind die Unterbringung in einer Pflegefamilie drohen!

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