Wohngemeinschaften: Für Personen, die ohne Familie in die Vereinigten Staaten ziehen, bieten sich Wohngemeinschaften an, in denen man zu billigen Mietpreisen wohnen und schnell Anschluss und neue Bekanntschaften knüpfen kann. Unter Studenten und jungen Berufstätigen ist es nicht ungewöhnlich, mit einem Mitbewohner zusammenzuleben, mit dem sie Küche und Bad teilen.
Stimmt die Chemie zwischen den Bewohnern, kann eine Wohngemeinschaft die perfekte Lösung sein, weil Sie in der Regel mit einer besseren Wohnlage und mehr Wohnraum als in einem Einzelappartment belohnt werden. Darüber hinaus bietet eine Wohngemeinschaft natürlich die beste Möglichkeite neue Menschen kennenzulernen und Freunde zu finden, Ihr soziales Umfeld und Ihre Sprachkenntnisse zu erweitern.
Die größte Herausforderungen bestehen darin, zunächst eine geeignete Wohngemeinschaft und Anschluss zu Ihren künftigen Mitbewohnern zu finden. Bevor Sie sich entscheiden, sollten Sie sich ausführlich mit Ihren Zimmernachbarn in spe unterhalten und sich über deren Gewohnheiten und Lebensrhythmen erkundigen. Unterschiedliche Ansichten zu Haustieren, Partys bis in die Morgenstunden, Rauchen in der Wohnung oder der Streit Abwasch können nämlich schnell die Wohnatmosphäre trüben. Es empfiehlt sich deshalb, schon vor dem Einzug Regelungen wie den Wohnugsputz und die gemeinsame Besorgung von Lebens-und Haushaltsmitteln abzusprechen.
Bei der gemeinsamen Bewohnung einer gemieteten Wohnung, sollte der Mietvertrag alle Namen der Mieter enthalten. Sollte Ihr Name nicht im Vertrag genannt werden, werden Sie beispielsweise nicht weiter in der Wohnung leben können, wenn Ihre Mitbewohner ausziehen sollten. Oft bieten Mieter ein Zimmer zur Untermeite an ohne den Vertrag ändern zu wollen. Für Sie als Untermieter kann das von Vorteil sein, da Sie sich damit aus jeglicher Verantwortung gegenüber dem Vermieter ziehen. Seien Sie sich aber bewusst, dass Sie somit jederzeit aus der Wohnung geworfen werden können!
Vorübergehende Unterkunft: Falls Sie in den USA nur für eine befristete Zeit leben werden, können Sie eine Unterkunft mit einem befristeten Mietverhältnis in Betracht ziehen. Mietern ist es oftmals gestattet Zimmer zu einem beschränkten Zeitraum unterzuvermieten. Solche Zimmer werden somit vom Mieter der Wohnung und nicht vom Vermieter untervermietet. Stellen Sie aber in jedem Fall sicher, dass der Vermieter über die Untermiete in Kenntniss gesetzt wurde.