Die unterschiedlichen Rechtsformen sind:
Limited Liability Company ( LLC): Diese bietet den Vorteil, dass nur eine Besteuerung als Personengesellschaft erfolgt und dass der/die Eigentümer nur einer beschränkten Haftung unterliegen. Auf Gewinne außerhalb der USA entfallen keine Steuern, ebenso wenig auf Gewinne aus Geldanlagen in den USA. Der Steuersatz liegt gewinnabhängig zwischen 15% und 39%. Genaue Hinweise über die einzelnen LLC Formen gibt es unter mycorporation.com.
Corporations : Corporations unterliegen dagegen der uneingeschränkten Haftung, lassen sich jedoch ebenfalls unproblematisch und kostengünstig gründen. Einen guten Generalüberblick hierzu bietet Wikipedia auf Englisch: en.wikipedia.org
Partnerships: Zweigniederlassungen
Franchise: Das Franchise System bietet meiner Ansicht nach optimale Voraussetzungen für einen Start in den USA, hat man doch den Rückhalt und das Wissen einer (meist) etablierten Firma als Background. Es gibt Tausende solcher Franchiseunternehmen in den USA.
VOR einer Firmengründung sollte unbedingt ein Fachanwalt aufgesucht werden, um die rechtlich relevanten Schritte im Voraus einzuleiten und auszuloten, welche rechtliche Form speziell für Sie in Frage kommt.
Eine gute Anlaufstelle über Informationen zur Selbständigkeit in den USA sind die Zweigstellen der Deutsch-Amerikanischen Handelskammer. Dort gibt es Rat für alle Wirtschaftsbereiche, inklusive Selbständigkeit. Sie sind strategisch in vier Regionen des Landes verteilt. Nachfolgend die einzelnen Internetauftritte:
Zum Schluss noch den Hinweis auf einen interessanten Artikel im Handelsblatt vom 23.02.2007 über Verhandlungspraxis in den USA: www.handelsblatt.com
Dieser Artikel ist ein Auszug aus Leben und Arbeiten in den USA.