Eine der größten Hürden dürfte die Erlangung des Investorenvisums sein, d.h. des Visums der Kategorie E2. Laut Webseite der amerikanischen Botschaft in Berlin sind dafür erhebliche Investitionen in den USA nötig. Was unter „erheblich“ zu verstehen ist, wird nicht genau geklärt; es werden Investitionsbeträge zwischen 150.000 und 500.000 US-Dollar genannt. Schwierigkeiten könnte es dabei für Firmen mit unter 25 Beschäftigten geben. Die exakten Voraussetzungen sind abrufbar unter www.us-botschaft.de.
In den USA selbst gibt es zu diesem Zeitpunkt keinerlei generelle Richtlinien. Vielmehr wird von Bundesstaat zu Bundesstaat ein eigenes Süppchen gekocht. Allerdings sind einige Bundesstaaten sehr investorenfreundlich. Der steuerlich beliebteste Staat zur Firmengründung ist Delaware an der Ostküste: niedrige Besteuerung, Haftungsbegrenzung etc. Informationen hierzu finden Sie unter www.wsr-corporation.com.
Laut einem Zeitschriftenbericht des US-Magazins „Money“ zeichnen sich die folgenden Staaten durch besondere Großzügigkeit im steuerlichen Bereich für Small Businesses aus:, Alabama, Colorado, Florida, Michigan, Mississippi, Nevada, South Dakota, Texas, Washington (Staat) und Wyoming. Nachzulesen, inklusive des persönlichen Höchststeuersatzes bzw. des Höchststeuersatzes für Firmen, ist dies unter money.cnn.com.
Dieser Artikel ist ein Auszug aus Leben und Arbeiten in den USA.