Steuern in Ungarn

Was wird von Ihrem Gehalt abgezogen?

Steuern in Ungarn

Der folgende Artikel enthält eine grobe Übersicht über die Gehaltsbesteuerung in Ungarn, z.B. zu Einkommens- und Sozialsteuern, Krankenversicherung und Rentenversicherung.

Einkommenssteuer in Ungarn

In Ungarn herrscht ein abgestuftes Steuersystem: je mehr Sie verdienen, desto mehr Steuern zahlen Sie. Im Jahr 2006 lag der Einkommensteuersatz zwischen 18 und 36%.

Als ausländischer Arbeitnehmer sind Sie verpflichtet, in Ungarn Einkommensteuer zu zahlen, auch wenn Sie Ihr Gehalt aus dem Ausland beziehen. Wenn Sie dauerhaft in Ungarn leben (d.h. mehr als 183 Tage pro Jahr im Lande sind) müssen Sie Steuer auf alle Einkünfte zahlen. Wenn Sie sich weniger als 183 Tage in Ungarn aufhalten, müssen Sie nur für das in Ungarn erzielte Einkommen Steuern entrichten.

Sozialabgaben und Steuern

Wenn Sie in Ungarn kein Gehalt erhalten, müssen Sie keine Krankenversicherungsbeiträge zahlen. Es ist jedoch ratsam eine private Krankenversicherung abzuschließen, da Sie sonst für jede einzelne ärztliche Behandlung zahlen müssen.

Solange Sie in Ungarn Lohnsteuer zahlen, sind Sie berechtigt die öffentliche medizinische Behandlung in Anspruch zu nehmen. Es ist auch ratsam die europäische Krankenkarte zu beantragen, wenn Sie in Ungarn arbeiten. Die EU-Karte berechtigt Sie zur kostenloser Notfallbehandlung in allen europäischen Ländern.

Die Sozialabgaben in Ungarn betragen:

  • Rentenbeitrag: 8%
  • Krankenbeitrag: 4%
  • Beitrag zur Arbeitslosenversicherung: 1%

Die Sozialabgaben richten sich nach dem Arbeitslohn. Die ungarische Sozialversicherung besteht aus:

  • Krankenpflege (obwohl es eine öffentliche Krankenversicherung kostenlos für alle gibt, bevorzugen viele Ausländer eine private Krankenversicherung oder verhandeln diese als Teil ihrer Arbeitsbedingungen)
  • Sozialpfelge
  • Familien- und Kinderpflege
  • Rentenpflege
  • Arbeitslosenunterstützung
  • Bildung

Wer kann sich versichern?

  • Menschen, die halbtags oder ganztags arbeiten
  • Unternehmensmitglieder
  • Selbstständige, Unternehmer und ihre Familienmitglieder

Rentenbeitrag

Die Rentenbeiträge werden ausbezahlt, wenn Sie:

  • als Frau das 62. Lebensjahr überschritten haben (als Mann das 65.) und seit mindestens 20 Jahren in die Rentenkasse eingezahlt haben
  • Witwe/r sind
  • eine Behinderung haben

Die Höhe der Rente berechnet sich aus dem durchschnittlichen monatlichem Einkommen und der Anzahl der Jahre, die Sie eingezahlt haben. In Ungarn genießen ältere Menschen auch Begünstigungen wie freie Nutzung des öffentlichen Verkehrs (für Menschen ab 65) sowie ermäßigte Eintrittspreise für Museen, Büchereien, Kinos, Schwimmbäder etc.

Zusätzliche private Altersvorsorge

Eine private Altersvorsorge können Sie als Zusatzrente betrachten, die vor allem dann interessant werden kann, wenn Sie Ihren Lebensabend im Ausland mit höheren Lebenshaltungskosten verbringen wollen. Eine private Rentenversicherung ist natürlich freiwillig und es liegt es ganz bei Ihnen, ob und für welche private Rentenversicherung Sie sich entscheiden.

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