Der folgende Artikel enthält eine grobe Übersicht über die Gehaltsbesteuerung in Ungarn, z.B. zu Einkommens- und Sozialsteuern, Krankenversicherung und Rentenversicherung.
In Ungarn herrscht ein abgestuftes Steuersystem: je mehr Sie verdienen, desto mehr Steuern zahlen Sie. Im Jahr 2006 lag der Einkommensteuersatz zwischen 18 und 36%.
Als ausländischer Arbeitnehmer sind Sie verpflichtet, in Ungarn Einkommensteuer zu zahlen, auch wenn Sie Ihr Gehalt aus dem Ausland beziehen. Wenn Sie dauerhaft in Ungarn leben (d.h. mehr als 183 Tage pro Jahr im Lande sind) müssen Sie Steuer auf alle Einkünfte zahlen. Wenn Sie sich weniger als 183 Tage in Ungarn aufhalten, müssen Sie nur für das in Ungarn erzielte Einkommen Steuern entrichten.
Wenn Sie in Ungarn kein Gehalt erhalten, müssen Sie keine Krankenversicherungsbeiträge zahlen. Es ist jedoch ratsam eine private Krankenversicherung abzuschließen, da Sie sonst für jede einzelne ärztliche Behandlung zahlen müssen.
Solange Sie in Ungarn Lohnsteuer zahlen, sind Sie berechtigt die öffentliche medizinische Behandlung in Anspruch zu nehmen. Es ist auch ratsam die europäische Krankenkarte zu beantragen, wenn Sie in Ungarn arbeiten. Die EU-Karte berechtigt Sie zur kostenloser Notfallbehandlung in allen europäischen Ländern.
Die Sozialabgaben in Ungarn betragen:
Die Sozialabgaben richten sich nach dem Arbeitslohn. Die ungarische Sozialversicherung besteht aus:
Wer kann sich versichern?
Die Rentenbeiträge werden ausbezahlt, wenn Sie:
Die Höhe der Rente berechnet sich aus dem durchschnittlichen monatlichem Einkommen und der Anzahl der Jahre, die Sie eingezahlt haben. In Ungarn genießen ältere Menschen auch Begünstigungen wie freie Nutzung des öffentlichen Verkehrs (für Menschen ab 65) sowie ermäßigte Eintrittspreise für Museen, Büchereien, Kinos, Schwimmbäder etc.
Eine private Altersvorsorge können Sie als Zusatzrente betrachten, die vor allem dann interessant werden kann, wenn Sie Ihren Lebensabend im Ausland mit höheren Lebenshaltungskosten verbringen wollen. Eine private Rentenversicherung ist natürlich freiwillig und es liegt es ganz bei Ihnen, ob und für welche private Rentenversicherung Sie sich entscheiden.