Wenn Sie an einer vom polnischen Staat anerkannten Bildungseinrichtung studieren wollen ist das Beantragen eines Studentenvisums in der Regel recht unkompliziert. Sie müssen lediglich die korrekt ausgefüllten Antragsformulare sowie zusätzliche Papiere, wie beispielsweise einen Universitätsbescheid, einreichen.
Studenten aus EU / EWR-Staaten
Bürger eines EU / EWR-Landes, welche in Polen studieren möchten, müssen dafür vor ihrem Reiseantritt kein Visum beantragen. Allerdings sind sie verpflichtet, sich nach ihrer Ankunft in Polen bei der örtlichen Wojewod-Behörde um ein temporäres Studentenvisum zu kümmern.
Studenten aus Nicht-EU-Staaten
Bürger eines Nicht-EU-Staates müssen vor ihrer Reise nach Polen ein Studentenvisum beantragen. Der Antrag sollte in einem polnischen Konsulat oder in einer polnischen Botschaft in dem Land gestellt werden, in dem Sie Ihren festen Wohnsitz haben. Falls Sie bereits in Besitz eines polnischen Studentenvisums sind und dieses verlängern möchten, sollten sie das bis spätestens 45 Tage vor Ablauf des aktuellen Visums tun.