Jeder, der nach Polen einreist, ist generell verpflichtet, sich innerhalb von drei Tagen ab Einreise bei der Registrierungsverwaltung (Urzad Meldunkowy) anzumelden. Wenn Sie Ihren Aufenthalt in Polen in einem Hotel oder einer Pension verbringen, wird dieses Sie registrieren, ohne dass Sie etwas davon mitbekommen. Falls sie bei Freunden oder Bekannten wohnen muss der Mieter der Unterkunft mit Ihnen gemeinsam die Registrierung vornehmen. In diesem Fall ist die Anmeldung recht einfach.
Komplizierter ist der Prozess wenn Sie dauerhaft in Polen leben wollen. Auch in diesem Fall gehen Sie für Ihre Registrierung zu einer Vertretung der Registrierungsverwaltung in Ihrer Nähe. Sie benötigen Ihre Reisepass- oder Ausweisnummer und einen gültigen Mietvertrag. In manchen Fällen müssen Sie vom Besitzer Ihrer Unterkunft begleitet werden, welcher seinerseits nachweisen muss, dass er der rechtmäßige Besitzer Ihrer Unterkunft ist.
Es mag übertrieben erscheinen, aber mit einer Registrierung in Polen sind einige Vorteile verbunden. Aus diesem Grund ist der Antrag, zumindest bei dauerhaften Aufenthalten in Polen, nicht unkompliziert. Nachdem Sie die befristete Registrierung (zameldowanie tymczasowe) erfolgreich abgeschlossen haben, können Sie eine Aufenthaltsgenehmigung (karta pobytu) bei Ihrer örtlichen Vertretung der Wojewod-Behörde beantragen.