Die Vorsprache muss persönlich und unmittelbar nach Eintritt der Arbeitslosigkeit erfolgen, denn es gibt bei der Meldung gesetzliche Fristen, die eingehalten werden müssen - die AMS-Mitarbeiter können Informationen dazu erteilen.
Die Auszahlung der Leistungen erfolgt monatlich in nachhinein, wobei mit dem Eintreffen des Geldes zwischen dem 7. und 9. Tage des Folgemonats gerechnet werden kann. Wer sein Dienstverhältnis selbst löst, muss mit einer vierwöchigen Sperrzeit rechnen. Auch in diesem Fall sollte der Antrag unmittelbar nach Eintritt der Arbeitslosigkeit erfolgen, damit der Krankenversicherungsschutz erhalten bleibt.
Wer ist anspruchsberechtigt?
Anspruchsberechtigt für eine geldliche Zuwendung ist in Österreich grundsätzlich jede Person, die die Grundvoraussetzungen der Arbeitsfähigkeit, Arbeitswilligkeit und Arbeitslosigkeit erfüllt. Genaue Informationen zum Thema „Anspruch auf Arbeitslosengeld in Österreich“ gibt es auf der Internetseite des AMS: www.ams.or.at .
Zudem muss die Person, die den Arbeitslosengeldantrag stellt, natürlich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Für Ausländer aus Nicht-EU-Länder gelten andere Regelungen, die man aber auch bei den Mitarbeitern des AMS jederzeit erfragen kann. Anspruchsvoraussetzung ist zudem, dass derjenige, der den Antrag stellt, natürlich zuvor arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt war. Außerdem gibt es natürlich auch in Österreich Mindestbeschäftigungszeiten, die erfüllt sein müssen, um Anspruch auf Arbeitslosengeld zu haben. Wer zum ersten Mal in Österreich arbeitslos wird, muss innerhalb der letzten zwei Jahre beispielsweise mindestens 52 Wochen lang versicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein. Andere Rahmenfristen gelten, wenn die Arbeitslosigkeit wiederholt auftritt.
Angerechnet werden dabei auch Zeiten aus Deutschland. Allerdings muss der oder die Deutsche, der/die in Österreich Arbeitslosengeld beantragen muss, hier mindestens einen Tag lang versicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein. Dann wird er beim AMS ebenso behandelt wie ein Inländer - sofern der Betroffene die versicherungspflichtigen Beschäftigungszeiten aus der Bundesrepublik nachweisen kann.
Höhe des Arbeitslosengelds in Österreich
Das Arbeitslosengeld besteht aus einem Sockelbetrag, der bei 55 Prozent des letzten Nettoeinkommens liegt. Hinzu können dann noch Familienzuschläge und Ergänzungsbeträge kommen. Letztere werden gezahlt, wenn die Gesamtsumme des Arbeitslosengeldes unter 690 Euro liegt.
Auch die Länge der Arbeitslosengeldzahlung variiert in Österreich.
Grundsätzlich wird die Hilfe 20 Wochen lang bezahlt, wer allerdings älter ist als 40 oder 50 Jahre und gewisse Versicherungszeiten nachweisen kann, dem wird auch für einen längeren Zeitraum diese Beihilfe gewährt. Das gilt ebenso für Personen, wenn für sie in den letzten fünf Jahren versicherungspflichtige Beschäftigung über einen Zeitraum von 156 Wochen bestanden.
Der Arbeitsmarktservice greift arbeitslosen Männern und Frauen auch durch Leistungen wie Notstandshilfe, Gelder für Weiterbildung, Kurskosten oder Altersteilzeitgeld unter die Arme.
Dieser Artikel ist ein Auszug aus Leben und Arbeiten in der Österreich.