Dabei sind die Bestimmungen, die für die Erteilung einer Genehmigung wichtig sind, von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Diese Genehmigung der Ausländer-Grundverkehrsbehörde muss vor der Eigentumsumschreibung bzw. vor der Eintragung des Pfandrechts vorliegen.
Für die Finanzierung einer Immobilie kann man in Österreich als Deutscher einen Bausparvertrag abschließen, der allerdings in der Höhe zu vergleichbaren Angeboten in der Bundesrepublik variiert. Informationen gibt es bei Bausparkassen, Banken und Versicherungen. Pro Person wird ein Bausparvertrag besonders gefördert.
Wer in Deutschland bereits einen Bausparvertrag angespart hat, der zuteilungsreif ist, kann auch diesen für eine Immobilieninvestition in Österreich nutzen. Wenn man allerdings außer dem Sparguthaben auch das Bauspardarlehen für die Immobilienfinanzierung im Ausland verwenden will, erfolgt die Absicherung des Darlehens über ein Objekt in Deutschland, alternativ gilt auch eine Bürgschaft der Hausbank.
Wer dann eine Haus, ein Grundstück oder eine Eigentumswohnung gekauft hat, muss für Notarkosten etwa mit 1,8 Prozent des Kaufpreises rechnen, etwa ein Prozent des Kaufpreises für die Eigentumsumschreibung beim Grundbuchamt an Gebühren einplanen und zudem noch eine Grunderwerbssteuer von 3,5 Prozent des Kaufpreises zahlen.
Immobilienprofis raten Deutschen dazu, in Österreich eine Immobilie nicht ohne Anwalt oder Notar zu kaufen. Die Unterschriften von Käufer und Verkäufer müssen nämlich notariell beglaubigt sein, damit der Kaufvertrag im Grundbuch auch vollzogen wird. Eigentümer seiner Immobilie wird der Käufer nämlich erst durch die Eintragung ins Grundbuch.
Dieser Artikel ist ein Auszug aus Leben und Arbeiten in der Österreich.