Die eigene Immobilie

Immobilienkauf in Österreich

Wer in Österreich eine Immobilie erwerben möchte, der kann den Kauf auch hier über einen Immobilienmakler oder die Banken ab­wickeln. Allerdings müssen einige behördliche Hürden überwunden werden, denn Ausländer benötigen in der Regel eine Zustimmung der Ausländer-Grundverkehrsbehörde der jeweiligen Landesregier­ung, um in den Besitz einer Immobilie zu kommen.

Dabei sind die Bestimmungen, die für die Erteilung einer Genehmigung wichtig sind, von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Diese Ge­nehmigung der Ausländer-Grundverkehrsbehörde muss vor der Eigentumsumschreibung bzw. vor der Eintragung des Pfandrechts vorliegen.

Für die Finanzierung einer Immobilie kann man in Österreich als Deutscher einen Bausparvertrag abschließen, der allerdings in der Höhe zu vergleichbaren Angeboten in der Bundesrepublik variiert. Informationen gibt es bei Bausparkassen, Banken und Versicher­ungen. Pro Person wird ein Bausparvertrag besonders gefördert.

Wer in Deutschland bereits einen Bausparvertrag angespart hat, der zuteilungsreif ist, kann auch diesen für eine Immobilieninvesti­tion in Österreich nutzen. Wenn man allerdings außer dem Spar­guthaben auch das Bauspardarlehen für die Immobilienfinanzierung im Ausland verwenden will, erfolgt die Absicherung des Darlehens über ein Objekt in Deutschland, alternativ gilt auch eine Bürgschaft der Hausbank.

Wer dann eine Haus, ein Grundstück oder eine Eigentumswohnung gekauft hat, muss für Notarkosten etwa mit 1,8 Prozent des Kauf­preises rechnen, etwa ein Prozent des Kaufpreises für die Eigen­tumsumschreibung beim Grundbuchamt an Gebühren einplanen und zudem noch eine Grunderwerbssteuer von 3,5 Prozent des Kaufpreises zahlen.

Immobilienprofis raten Deutschen dazu, in Österreich eine Im­mobilie nicht ohne Anwalt oder Notar zu kaufen. Die Unterschriften von Käufer und Verkäufer müssen nämlich notariell beglaubigt sein, damit der Kaufvertrag im Grundbuch auch vollzogen wird. Eigen­tümer seiner Immobilie wird der Käufer nämlich erst durch die Eintragung ins Grundbuch.

Dieser Artikel ist ein Auszug aus Leben und Arbeiten in der Österreich.


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