Wichtig ist noch zu erwähnen, dass das Finanzamt in Österreich seit dem Jahr 2003 einen umfangreichen Online-Service für seine Kunden anbietet. Einzelunternehmen, Personenvereinigungen und juristische Personen können „FinanzOnline“ insbesondere für die Übermittlung der Umsatzsteuervoranmeldung und für die Übermittlung der Umsatzsteuer-, Einkommensteuer- und Körperschaftssteuererklärung verwenden. Dazu muss man sich einmal registriert haben.
Körperschaftssteuer
Seit der Steuerreform im Jahr 2005 beträgt die Körperschaftssteuer in Österreich 25 Prozent. Ihr unterliegen alle juristischen Personen, insbesondere die GmbH und die AG. Körperschaftsvorauszahlungen sind viermal im Jahr zu leisten, jeweils am 15. Februar, am 15. Mai, am 15. August und am 15. November. Die Körperschaftssteuererklärung muss dem zuständigen Finanzamt bis zum 31. März des Folgejahres vorliegen. Eine steuerliche Besonderheit ist in Österreich die Möglichkeit der Gruppenbesteuerung, bei der Gewinne österreichischer Töchter mit Verlusten ausländischer Firmen gegengerechnet werden können.
Kapitalertragssteuer
Sie ist eine besondere Erhebung der Einkommenssteuer und beträgt 25 Prozent. Sie wird einerseits auf Dividenden österreichischer Kapitalgesellschaften und anderseits auf Zinsen aus Forderungswertpapieren und auf Forderungen gegenüber Banken erhoben.
Gesellschaftssteuer
Mit einem Prozent wird in Österreich die erstmalige Zuführung von Kapital oder freiwilligen Geld- und Sachleistungen für ein Unternehmen versteuert.
Umsatzsteuer
In Österreich sind alle Unternehmer mit einem Jahresumsatz höher als 22.000 Euro umsatzsteuerpflichtig und vorsteuerabzugsberechtigt. Alle darunter liegenden Umsätze sind auf Grund der Kleinunternehmerregelung zu versteuern. Die Umsatzsteuer beträgt 20 Prozent, ermäßigt zehn Prozent. Dieser ermäßigte Steuersatz wird beispielsweise auf Lebensmittel oder Bücher angewandt. Eine Umsatzsteuervoranmeldung ist beim Finanzamt einzureichen, wenn der Umsatz aus dem Vorjahr einschließlich Eigenverbrauch mindestens 100.000 Euro betragen hat.
Kommunalsteuer
Muss jeder bezahlen, der Arbeitnehmer in Österreich beschäftigt. Dafür sind drei Prozent der Lohnsumme zu berechnen.
Grunderwerbssteuer
Ihr Prozentsatz liegt bei 3,5.
Dieser Artikel ist ein Auszug aus Leben und Arbeiten in der Österreich.