Arbeitsvertrag

Was sollten Sie bei Arbeitsverträgen in Dubai beachten?

Arbeitsvertrag

Wenn Ihnen ein Jobangebot in Dubai gemacht wird, werden Sie mit großer Wahrscheinlichkeit einen Vertrag oder eine Einverständniserklärung unterschreiben.

Darin enthalten sind die Beschäftigungsbedingungen und manchmal eine detaillierte Beschreibung Ihrer Tätigkeit, Ihrer Zuständigkeiten und der Leistungsvorgabe. Bei Ihrer Ankunft in Dubai sollten Sie dieses Dokument mit einer offiziellen Amtsversion in Arabisch oder durch notarielle Beurkundung formalisieren lassen, denn recthlich gesehen ist nur ein auf Arabisch verfasster Vertrag rechtsgültig. Mündliche Vereinbarungen sind möglich, eine schriftliche Abmachung ist aber natürlich vorzuziehen.
Ihr Vertrag in Dubai enthält Angaben zu Ihrem Grundgehalt, Ihrer Berufsbezeichnung, den Verantwortungen und Pflichten, der Vertragsdauer und eventuell auch zu der Kommunikationsstruktur und Leistungsbewertung der Firma. Ein Arbeitsvertrag sollte ebenfalls Kündigungsbedingungen und –fristen für beide Seiten sowie die Folgen bei Nichteinhaltung aufführen. Ihr Vertrag könnte die Klausel „Anstellung in Abhängigkeit von Erhalt notwendiger Papiere“ enthalten. Dies dürfte in den meisten Fällen kein Problem darstellen, versichern Sie sich dennoch, dass Sie alle nötigen Genehmigungen erhalten können, bevor Sie sich entschließen ins Ausland zu ziehen.
Es gilt das Arbeitsrecht vor Ort, unabhängig davon, ob Sie eine Vertrag unterzeichnet haben oder nicht. Es kann sein, dass der Firmenvertrag Vorrang an Stellen einnimmt, an denen das Arbeitrecht übermäßig reguliert ist. Sie genießen aber dennoch ein Mindestmaß an Rechtsschutz.

Ursprünglich waren die meisten Verträge für ausländische Arbeiter auf zwei Jahre beschränkt, zeitlich unbefristete Verträge werden jedoch immer üblicher. Die meisten Arbeitgeber wissen, dass sie Angestellte, die nicht zufrieden stellend arbeiten, frühzeitig entlassen können. So enthalten die meisten Verträge jetzt eine Kündigungsfrist von zwischen einem und drei Monaten oder eine Abfindung an deren Stelle. Bei beiderseitigem Einverständnis können und werden Verträge häufig verlängert oder erneuert. Es kommt nicht selten vor, dass ausländische Arbeitnehmer 20 Jahre oder länger in Dubai bleiben.

Dubai kontrolliert den Bestand vorhandener Arbeitskräfte genau und gibt präzise Beschreibungen von für ausländische Arbeitskräfte offen stehenden Positionen. Einige Beschäftigungen, besonders im Dienstleistungsbereich, sind Einheimischen vorbehalten. Es kann daher vorkommen, dass Ihr Vertrag die erwartete Jobbezeichnung enthält, die Arbeitsgenehmigung jedoch etwas anderes aufführt. Dies kann unter anderem an bereits erreichten Jobquoten liegen. Eventuell werden Sie aufgefordert, nach Vertragsende das Arbeitsministerium aufzusuchen um dort ihre Arbeitsgenehmigung aufzuheben und zu versichern, dass Sie keine Beschwerden haben.

Medizinische Untersuchung

Alle ausländischen Arbeitnehmer müssen sich einer staatlich überwachten medizinischen Untersuchung unterziehen, bevor sie eine Arbeitserlaubnis erhalten können. Sie werden dabei allgemein auf Krankheiten untersucht, speziell aber auf HIV und Aids.

Arbeiter aus Asien und dem indischen Subkontinent werden meist genauer untersucht, da sie Krankheiten eher ausgesetzt sind und weniger leichten Zugang zu ärztlicher Versorgung haben als Bewohner westlicher Länder. Der Aids-Test ist auch für Ehepartner verpflichtend und Sie werden sofort des Landes verwiesen, sollte er positiv ausfallen. Er muss bei jeder Erneuerung der Arbeitserlaubnis wiederholt werden, also meist im Abstand von drei Jahren.

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