Da viele Vermieter keine Zeit für die Suche nach Mietern und mit dem Aufsetzen von Mietverträgen aufbringen möchten, haben Makler oftmals attraktive Immobilien in Ihren Datenbanken. In vielen Fällen werden Sie bei der Inanspruchnahme eines Maklers den eigentlichen Vermieter niemals zu sehen bekommen.
Für ihren Vermittlungsaufwand berechnen Makler dem künftigen Mieter eine Kommission oder Maklergebühr. Nach dem ( Wohnungsvermittlungsgesetz) darf diese maximal zwei Kaltmieten zuzüglich Mehrwertsteuer (MWSt) betragen. Die Gebühr wird erst nach der Unterzeichnung des Mietvertrags fällig.
Eine Liste der Immobilienmakler in Ihrer Region bekommen Sie vom Ring Deutscher Makler:
Ring Deutscher Makler
Mönckebergstr. 27
20095 Hamburg
Tel.: 0049 (0)40-32 56 480
Fax: 0049 (0)40-32 56 48 49
www.rdm.de
Email:
Die Inanspruchnahme eines Immobilienmaklers ist oftmals die einfachste und schnellste Art der Wohnungssuche, aber auch die teuerste. Zahlen Sie niemals vor der Unterzeichnung des Mietvertrages eine Gebühr (nicht einmal eine Bearbeitungsgebühr), und unterschreiben Sie den Vertrag erst, wenn Sie alle Konditionen verhandelt und verstanden haben.