Frage: Arbeitserlaubnis-EU --> Arbeitsberechtigung EU
-
In einem Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit steht folgendes: "Die Arbeitserlaubnis-EU wird grundsätzlich für ein Jahr erteilt. Arbeitnehmer, die 12 Monate im Besitz einer Arbeitserlaubnis oder arbeitsgenehmigungsfrei erwerbstätig waren, haben Anspruch auf eine Arbeitsberechtigung-EU, die uneingeschränkt und unbefristet erteilt wird."
Meine Freundin (aus der Slowakei) arbeitet gerade 1 Jahr als Au Pair in Deutschland. Hierzu hat sie eine Arbeitserlaubnis-EU erhalten. Bedeutet das, dass sie nach diesem Jahr automatisch die Arbeitsberechtigung-EU bekommt?
Wenn ja, wo liegt der Unterschied zwischen Arbeitserlaubnis und Arbeitsberechtigung?
Hat sie dann schon quasi freien Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt?
Schonmal Danke im Vorraus!02 oct 2005, 09:23 Anonymous
Ce forum n'est plus actif. Pour poster une nouvelle discussion, veuillez visiter la communauté pour le
forum de Allemagne.
Ce forum n'est plus actif. Pour poster une nouvelle discussion, veuillez visiter la communauté pour le
forum de Allemagne.
Merci. Votre message a été envoyé.