Bei der Auswahl der Rechtsform sollten Sie nicht nur an Ihre Bedürfnisse denken, sondern auch die Optionen prüfen, die am besten Ihre finanziellen Voraussetzungen erfüllen.
In Österreich können Bürger der EU, des EWR, sowie der Schweiz und jene mit gültiger österreichischer Arbeitserlaubnis eine Firma gründen. Wenn Sie einen Gewerbeschein benötigen, können Sie diesen in der zuständigen Bezirkshauptmannschaft oder im Magistrat beantragen.
Es gibt eine Reihe von Rechtsformen. Je nach finanzieller Lage können Sie sich für eine Kapitalgesellschaft entscheiden, wofür Sie ein minimales Startkapital benötigen, oder Sie gründen eine Personengesellschaft und investieren so viel, wie Sie aufbringen können.
Hier finden Sie eine etwas genauere Beschreibung der relevanten Rechtsformen in Österreich.
Die GesmbH oder GmbH ist die häufigste Form einer Gesellschaft. Wie der Name andeutet, ist die Haftung des Gründers der Gesellschaft beschränkt, und zwar auf das Startkapital von 35.000 Euro. Bei der Gründung der Gesellschaft, die sowohl von einer natürlichen als auch von einer juristischen Person realisiert werden kann, muss ein Gesellschaftsvertrag aufgesetzt werden. Darin werden Verantwortungsbereiche und Rechte der Gesellschafter festgehalten, sowie Informationen über Geldmittel und Immobilien. Die Gesellschaft muss im Firmenbuch, das beim jeweiligen Oberlandesgericht aufliegt, vorgenommen werden. Außerdem ist ein Gewerbeschein notwendig, den Sie formlos bei der lokalen Behörde, also der Bezirkshauptmannschaft oder dem Magistrat beantragen können. Steuern und Buchhaltung sollten am besten von einem professionellen Buchhalter vorgenommen werden, besonders dann, wenn Sie Personal einstellen wollen.
Die AG ist die zweihäufigste Kapitalgesellschaftsform in Österreich. Sie unterscheidet sich nicht stark von der GmbH. Das Startkapital beträgt in diesem Fall 70.000 Euro und kann in Form von Aktien aufgeteilt und an Aktionäre verkauft werden. Diese haben dann natürlich auch das Rech auf Ihren Anteil, die Dividenden.
Die OG ist eine Personengesellschaft, für deren Gründung ein Gewerbeschein und der Eintrag im Firmenbuch notwendig sind. OGs unterscheiden sich von den Kapitalgesellschaften dahingehend, dass kein bestimmtes Startkapital vorgeschrieben ist. Des Weiteren müssen alle Gesellschafter die Führung sowie die unbeschränkte Haftung übernehmen. Gesellschafter können sowohl natürliche als auch juristische Personen sein und haften solidarisch, d.h. sowohl mit Mitteln als auch Eigentum und uneingeschränkt. Der Gesellschaftsvertrag kann in diesem Fall sowohl schriftlich als auch mündlich geschlossen werden, wobei ersteres empfohlen wird.
Die Kommanditgesellschaft unterscheidet sich in Hinsicht auf formelle Gründungskriterien nicht stark von der OG. Den Unterschied stellen Rechte und Pflichten der Gesellschafter dar. Derer müssen es mindestens zwei sein, wovon einer, der Kommanditist, mit seinem investierten Kapital haftet. Der Komplementär haftet unbeschränkt und hat außerdem das Recht der Geschäftsführung inne. Der Kommanditist ist daher der stille Beteiligte.
Einzelunternehmen sind die kleinste und zweithäufigste Rechtsform in Österreich und sozusagen Mindestvoraussetzung für Selbstständigkeit. Das Einzelunternehmen wird von einer Person repräsentiert, dem Einzelunternehmer. Der Vorteil dieser Rechtsform liegt darin, dass der Einzelunternehmer über das Startkapital entscheiden kann. Die Buchhaltung ist einfach und Steuern, je nach Umsatz, relativ niedrig. Der Nachteil ist, dass der Privatunternehmer auch die einzige Person ist, die finanziell und juristisch haftet, mit Geld und Eigentum.
Um Einzelunternehmer zu werden, muss man den Gewerbeschein beantragen. Das kann bei der Bezirkshauptmannschaft oder dem Magistrat erledigt werden. Außerdem muss der Einzelunternehmer sich selbst bei der SVA, der Sozialversicherungsanstalt der Gewerblichen Wirtschaft, versichern. Die Beiträge sind allerdings moderat.