Ob Sie einen neuen Führerschein brauchen, wenn Sie nach Luxemburg kommen, hängt von ihrer Staatsbürgerschaft ab. Führerscheine werden vom Service des Permis de Conduire der Société Nationale de Circulation Automobile (SNCA) ausgestellt.
Mit einem fremden Führerschein können sie bis zu sechs Monate in Luxemburg mit dem Auto fahren. Wenn Sie länger bleiben, müssen Sie ihn gegen einen luxemburgischen eintauschen. Wenn der Führerschein nicht auf Deutsch, Französisch oder Englisch verfasst sein sollte, müssen Sie ihn übersetzen lassen. Nicht-EWR-Bürger müssen den Führerschein innerhalb eines Jahres Auftenthalt eintauschen. EWR-Bürger müssen ihn nur registrieren lassen oder können ihn auf Wunsch eintauschen.
Wenn Sie weniger als zwei Jahre im Besitz Ihres Führerscheines sind, müssen Sie einen eintägigen Kurs im Fahrsicherheitszentrum in Colmar-Berg (Centre de Formation pour Conducteurs ) absolvieren.
Dokumente für den Eintausch eines EWR-Führerscheins:
Zusätzliche Dokumente für nicht-EWR-Führerscheine:
Voraussetzung für die Beantragung:
Für den Erhalt eines luxemburgischen Führerscheins müssen Sie eine Prüfung mit theoretischem und praktischem Teil bestehen. Sie können den praktischen Teil auf Deutsch, Französisch, Englisch und Portugiesisch absolvieren. Wenn sie durchfallen, können Sie die Prüfung so oft Sie wollen wiederholen. Übersechzigjährige müssen sich ärztlich untersuchen lassen, um den Führerschein zu erneuern.
In Luxembourg gibt es folgende Arten von Führerscheinen:
Kategorie | Beschreibung |
AM | Mopeds mit 45 km/h Maximalgeschwindigkeit |
A1 | Leichte Motorräder mit maximal 15 kW Leistung |
A2 | Motorräder mit maximal 35 kW Leistung |
A | alle Motorräder |
B | PKW |
BE | PKW mit Anhänger oder Wohnwägen unter 3,5 t Gewicht |
C | Lastwägen |
D - F | Busse und Traktoren |