Selbständigkeit

Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit

Selbstständige in Belgien können eine Haupttätigkeit oder eine Nebentätigkeit ausüben.

Wenn Sie selbständig sind, müssen Sie bei einer Sozialversicherung beitreten und Sozialbeiträge bezahlen.

Als Selbstständiger müssen Sie über 18 Jahre alt sein oder über 16 Jahre, falls Sie Freiberufler sind (in diesem Fall müssen Sie auch die Berechtigung von Ihren Eltern oder Nachhilfelehrer haben). Freiberufler sind Leute mit „freien Berufe“ (Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten usw.). Landwirte, Viehzüchter und Unternehmensvertreter sind Selbständige.

Um sich selbständig zu machen, müssen Sie:

Zugehörigkeit zu einer sozialen Krankenkasse

Sie müssen einre Sozialversicherungskasse entweder 6 Monate vor dem Beginn Ihrer Tätigkeit oder innerhalb von 90 Tagen nach deren Beginn beitreten. Wenn Sie nicht irgendeiner Sozialversicherungskasse beitreten, werden Sie automatisch dem Nationalfonds (Caisse nationale auxiliaire/ Nationale Hulpkas) angeschlossen.

Um einem Sozialversicherungsfonds beizutreten, müssen Sie als Ausländer eine Art Berufskarte (carte professionnelle/ beroepskaart) oder die erforderlichen Unterlagen bezüglich Ihrer Aufenthaltsgenehmigung vorlegen (für Staatsangehörige aus Mittel- und Osteuropa).


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