In Belgien dauert die Registrierung eines Unternehmen 4 Tage.
Um ein Geschäft in Belgien zu registrieren, müssen Sie die Gesellschaftssatzung (in Französisch, Niederländisch oder Deutsch) an die FÖD Finanz Meldebehörde (Auswärtige Angelegenheiten, Außenhandel und Entwicklungszusammenarbeit) schicken.
Je nach Unternehmen müssen Sie die Gesellschaftssatzung als offizielle Dokumente oder private Dokumente erstellen. Offizielle Dokumente (oder notariell beglaubigte Urkunden) werden von einem Notar erstellt und sind für die meisten gängigen Unternehmen geeignet. Private Dokumente sind schriftlich erstellte Vereinbarungen von den Gesellschaften selbst oder einem Dritten.
Für die Ausarbeitung der Gesellschaftssatzung benötigen Sie einen Finanzierungsplan, den Nachweis eines Bankkontos des Unternehmens und ein Gutachten von einem Wirtschaftsprüfer.
Die Gesellschaftersatzung muss enthalten:
Unternehmen müssen einen Auszug aus Ihrer Gesellschaftssatzung bei Ihrem Handelsgericht registrieren. Das muss innerhalb von 15 Tagen nach der Gründung des Unternehmens passieren. Ein Notar wird die Artikel bei der Zentralen Unternehmensdatenbank (BCE / KBO), dem Handelsgericht und dem belgischen Staatsblatt (Moniteur belge/Belgisch Staatsblad) registrieren.
Nach der Registrierung beim Handelsgericht, wird das Unternehmen einen gesellschaftlichen Status erhalten und eine Unternehmensnummer der Zentralen Unternehmensdatenbank bekommen.
Unternehmen müssen auch bei der lokalen MwSt.- Behörde registriert sein, wenn sie einen Schwellenwert von 5.580 € übersteigen.