Ausländische Unternehmer erhalten in Kanada ein uneingeschränktes Visa mit einer Auflage von Konditionen. Eine Nichterfüllung kann die Ausweisung aus Kanada nach sich ziehen.
Das ‘Federal Business Immigration’ Programm setzt sich aus drei Kategorien zusammen: Unternehmer, Investoren und Selbständige. Es ist wirtschaftlich gesehen ein immens wichtiges Einwanderungsprogramm, da Einwanderer in dieser Kategorie durch positiven Kapitalfluss, Arbeitsplatzschaffung und Öffnung bzw. Ausweitung von Exportmärkten direkten Einfluss auf die kanadische Wirtschaft, sprich das Wirtschaftswachstum, nehmen.
Insgesamt sind im Jahre 2009 372 Unternehmer, 2.872 Investoren und 179 Selbständige mit ihren Familien eingewandert. Alleine die Investoren haben ein Kapital von ungefähr ~$1.148.800.000 indirekt der kanadischen mittelständischen Industrie als Vorzugsdarlehen zur Verfügung gestellt. Die Unternehmer werden in den nächsten beiden Jahren, vorsichtig kalkuliert, jeweils etwa $120,000 in den Aufbau ihres Unternehmens investieren und mindestens einen Arbeitsplatz schaffen.
Das ist ein weiterer Kapitalstrom von etwa $44.640.000. Der Beitrag von Selbständigen ist sicherlich nicht nur im ökonomischen Bereich, wie bei Farmern, zu suchen, sondern in der Bereicherung der kanadische Kultur-, und Sportwelt. Kurzum, wir sprechen von einem Einwanderungsprogramm das sicher nicht perfekt ist, aber dessen Erfolg für sich spricht.
Erfolgreiche Antragsteller müssen folgende Bedingungen erfüllen:
Unternehmen mit dem Ziel einzig derivatives Investment Einkommen zu erzielen (zum Beispiel Mieteinkommen, Dividenden) sind nicht qualifiziert.
Es gibt keine Anforderung für einen Mindestprozentsatz des Eigenkapitalanteils, und die für den Einzelfall gültigen Leistungskennzahlen werden entsprechend des Eigenkapitalverhältnisses ermittelt. Der Nachweis dieser Kennzahlen erfolgt mit beglaubigter Bilanz und G. u. V. Rechnung, bzw. mit Unterlagen des Lohn- und Gehaltsbüros für die Anzahl der Vollzeit-Mitarbeiter.
Einwanderungsbeamte werden Geschäftsunterlagen kritisch dahingehend untersuchen, ob die Erfolgszahlen nicht nur zum Zwecke der Einwanderung (z.B. neue Kapitaleinlage um $125,000 Eigenkapital zu übertreffen) zustande kamen, sondern kontinuierlicher Bilanzpolitik vorangegangener Jahre folgen. Ansonsten wäre sicherlich Erklärungsbedarf notwendig. Es ist zu beachten, dass eine Bewerbung abgelehnt werden kann, wenn der Einwanderungsbeamte den Eindruck hat, dass direkt oder indirekt, wesentliche Informationen verschwiegen oder falsch dargestellt wurden.
Nach erfolgreicher Antragstellung erhält der Antragsteller ein eingeschränktes Visum mit einer Auflage von Konditionen. Der Unternehmer ist verpflichtet innerhalb von 6 Monaten nach seiner Ankunft seine Adresse und Telefonnummer an die Einwanderungsbehörde weiterzuleiten, und zwischen 18 und 24 Monaten nach seiner Ankunft einen Bericht mit Beweisen für seine Aktivitäten vorzulegen.
Der Unternehmer muss mit einer Mindestbeteiligung von 33 1/3% innerhalb von drei Jahren für ein volles Jahr ein kanadisches Unternehmen aktiv leiten. Unternehmen mit dem Ziel einzig derivatives Investment Einkommen zu erzielen (zum Beispiel Mieteinkommen, Dividenden) sind wiederum nicht qualifiziert. Entsprechend der Eigenkapitalbeteiligung des Unternehmers muss das Unternehmen für ein Jahr mindestens zwei von vier Kennzahlen erfüllen.
Die für den Einzelfall gültigen Leistungskennzahlen zwischen 33 1/3% und 100% werden entsprechend des Eigenkapitalverhältnisses ermittelt. Unabhängig von der Auswahl der Kennzahlen muss das Unternehmen mindestens einen Vollzeitmitarbeiter beschäftigen, der allerdings nicht aus dem Kreise der unmittelbaren Unternehmerfamilie kommen darf
Nach Erfüllung dieser Konditionen wird die Visumsbeschränkung aufgehoben. Die Nichterfüllung der Konditionen kann die Ausweisung aus Kanada nach sich ziehen. Sicherlich werden Gründe wie z.B. höhere Gewalt oder Fehlschlagung des Projektes aufgrund Strukturschwäche in Betracht gezogen, aber es besteht die Tendenz dass die Einwanderungsbehörde strenger als früher vorgeht und durchaus willig ist das Instrument der Ausweisung anzuwenden. Davon sind auch alle Familienmitglieder des Unternehmers betroffen.
Autor: Gerd Damitz
Kontakt: