Wer als Arbeitnehmer in Kanada einwandern will, muss bestimmte Kriterien erfüllen. Einwanderer müssen in sechs Kategorien eines Punktesystems ausreichend Punkte erziehlen, um sich zu qualifizieren.
Das Auswahlsystem sich hat im Gegensatz zum Einwanderungsgesetz nicht geändert. Es handelt sich um ein Punktesystem. Um sich für die Einwanderung zu qualifizieren, müssen in sechs Kategorien insgesamt 67 von 100 Punkten erreicht werden. Diese sechs Kriterien sind Alter, Ausbildung, Sprachkenntnisse, Berufserfahrung, Arrangierte Arbeitsstelle, und Anpassungsfaktoren.
Die Gewichtung zeigt, dass Ausbildung, Sprachkenntnisse und Berufserfahrung mit 70% den Kern der Auswahlkriterien bilden. Arbeitnehmer deren Tätigkeiten in der jeweils veröffentlichten Berufsauswahlliste nicht vertreten sind, dürfen trotzdem einen Antrag zur Einwanderung stellen, wenn sie ein vom kanadischen Arbeitsamt genehmigten Arbeitsangebot besitzen.Allerdings auch wenn ein potentieller Antragsteller eine mindestens einjährige Berufserfahrung in einem in der Berufsliste veröffentlichten Berufe hat, sind die 67 Punkte nicht so einfach zu erreichen, wie das folgende Beispiel zeigt:
Ein 40-jähriger Klempner mit insgesamt 14 Jahren Standardausbildungszeit für Schule, Lehre und Meisterprüfung erhält 20 Punkte für Ausbildung, 21 Punkte für 4 Jahre Berufserfahrung (Voraussetzung ist mindestens ein Jahr Berufserfahrung als Klempnermeister mit Personalverantwortung, um die entsprechende Berufslistenanforderung zu erfüllen), 8 Punkte für durchschnittliche Englischkenntnisse, 10 Punkte für sein Alter und kommt damit auf 59 Punkte.
Die restlichen 8 Punkte könnten mit Verbesserung der Englischkenntnisse, zusätzlichen Französischkenntnissen bzw. durch Anpassungsfaktoren wie Ausbildung des Ehepartners, oder mit einem vom Arbeitsamt genehmigten Stellenangebot geholt werden. Letzteres ist aufgrund des Arbeitsmarktbedarfes für Handwerker sicherlich einfacher zu erreichen. Trotz Erfüllen der Berufslisteanforderungen kann also ein Arbeitsangebot notwendig werden.
Wichtig ist zu wissen, dass das Erreichen von 67 Punkten nicht bedeutet, dass jetzt automatisch der Antrag genehmigt ist. Der dokumentierte Nachweis ist kritisch für den Erfolg des Antrages. Weiterhin haben Einwanderungsbeamte den Ermessensspielraum eine Bewerbung abzulehnen, wenn sie der Meinung sind, dass die erreichte Punktezahl die Erfolgschancen des Einwanderers nicht richtig widerspiegelt. Zum besseren Verständnis der einzelnen Kriterien des Punktesystems folgt hier eine Kurzbeschreibung:
Seit 2002 wird zur Identifizierung der Berufsanforderungen die ‘National Occupational Classification (NOC)’ benutzt. ‘NOC’ ist eine von ‘Human Resources Development Canada (HRDC)’ entwickelte Berufsklassifizierung des kanadischen Arbeitsmarktes, und ist in 4 vertikale Fähigkeitsebenen und 10 horizontale Arbeitstypgruppen unterteilt. Ein Antragsteller für Einwanderung muss entweder einen Beruf innerhalb der Arbeitstypgruppe 0 (Management) oder mit den Ausbildungsanforderungen der Fähigkeitsebene A (Universitätsabschluss) oder B (College, Berufsausbildung) ausüben bzw. Innerhalb der letzten 10 Jahre ausgeübt haben. Der Antragsteller muss nachweisen, dass er die meisten und vor allem die notwendigsten der in der Berufsbeschreibung einzelnen erwähnten Tätigkeiten ausgeübt hat. ‘Notwendigsten’ ist leider nicht näher definiert und unterliegt der Beurteilung des Einwanderungsbeamten. Seit Dezember 2008 wird die bereits besprochene Berufsliste zum ‘fine tuning’ hinsichtlich des dringenden aktuellen Arbeitsmarktbedarfes eingesetzt,
Einwanderungsanträge die auf der veröffentlichten Berufsliste basieren, müssen bei dem Centralized Intake Office (CIO) in Sydney, Nova Scotia, Canada eingereicht werden. Der Antrag selber besteht in diesem Stadium nur aus den Antragsformularen, einer Reisepasskopie und der Bearbeitungsgebühr. Nach erfolgreicher Überprüfung der Berufslistenanforderung wird der Antrag an das zuständige Konsulat weitergereicht, und der Antragsteller zum Einsenden der kompletten Dokumente aufgefordert.
Anträge die auf einem Arbeitsangebot basieren, werden weiterhin bei dem zuständigen kanadischen Konsulat des Wohnortes (Mindestaufenthalt ein Jahr) oder des Heimatlandes des Antragstellers gestellt. Diese Anträge müssen komplett mit allen Unterlagen eingereicht werden.
Anträge von Arbeitnehmern und Studenten die sich seit mindestens ein Jahr in Kanada mit legalem Status aufhalten, senden den Antrag zum Konsulat in Buffalo.
Bei der Antragstellung muss der Hauptantragsteller eindeutig bestimmt sein. Ein späterer Wechsel zum Beispiel vom Ehemann zur Ehefrau als Hauptantragssteller kann nicht durchgeführt werden. Für diesen Fall müsste ein Neuantrag gestellt werden.
Ein weiteres Kriterium für die Einführung der Berufsliste und Änderungen im Bearbeitungsablauf war die lange Bearbeitungszeit für Anträge, die in einigen kanadischen Konsulaten 6 Jahre und mehr betrug. Die Hauptursache war ein stetiger Anstieg des Antragsinventars der zu weltweit ~600,000 Anträgen allein in der Arbeitnehmerkategorie geführt hat. Das neue Modell soll Kanada im Vergleich mit Neuseeland und Australien mit einer geplanten Bearbeitungszeit von 6 bis 12Monaten wettbewerbsfähig machen. Neue Anträge sollen mit höchster Priorität bearbeitet werden, und das neue Bearbeitungszentrum innerhalb Kanadas hat zusätzliche Ressourcen. Basierend auf meinen Erfahrungen mit gutgemeinten Planungen des Einwanderungsamtes bin ich trotzdem eher skeptisch, glaube aber dass es eine signifikante Bearbeitungsbeschleunigung geben wird.
Die neue Prioritätensetzung wird meiner Meinung nach zu einer weiteren Verlängerung der Bearbeitungszeit für vor dem 27. Februar eingereichten Anträge führen. Diese Anträge werden zwar unabhängig von der Berufsgruppe ALLE bearbeitet, haben allerdings die wesentlich längere Bearbeitungszeit. Antragssteller aus dieser Gruppe mit Berufserfahrung gemäß Berufsliste könnten allerdings zur Verkürzung der Bearbeitungszeit einen Neuantrag stellen. Abhängig von der jeweiligen Konsulatssituation kann diese Strategie zu einer Bearbeitungsbeschleunigung von mehreren Jahren führen.
Autor: Gerd Damitz
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