Einwanderung nach Kanada als Arbeitnehmer

Die Einführung der Berufsliste

Seit Dezember 2008 legt eine Berufsliste fest, mit welchem Beruf man Kanada einwandern darf. Die neue Liste umfasst derzeit 38 Berufe, mit denen die Einwanderung in Kanada möglich ist. Grundvoraussetzung ist jedoch Berufserfahrung.

Die klassische Arbeitnehmerkategorie ‘skilled worker’ war auch im Jahr 2008 mit fast 30% (~70,000 Personen) die größte Einwanderungsklasse Kanadas. Bei der Einführung des neuen Einwanderungsgesetzes ‘Immigration and Refugee Protection Act’ am 28 Juni 2002, wurde das Auswahlverfahren für diese Kategorie vollständig umgestellt.

Zu dem damaligen Zeitpunkt wurde das Auswahlverfahren als richtungsweisend angesehen. Im Mittelpunkt stand die Philosophie, dass moderne Arbeitnehmer Ihre Tätigkeit während ihres Berufsleben mehrfach ändern, und dass deshalb persönliche Flexibilität zur Anpassung an die sich laufend ändernden Arbeitsmarktbedingungen das wichtigste Kriterium ist.

8 Jahre Erfahrung mit diesem System zeigten allerdings, dass es dringend einer Optimierung bedarf. Trotz der erhöhten Flexibilität von Einwanderern haben einige Bereiche der kanadischen Industrie und des Handwerks immense Schwierigkeiten ihren Bedarf an Arbeitnehmern zu decken. Im primären Industriesektor, sind davon zum Beispiel Minen in Nord-Ontario oder Ölsandlfelder in Alberta betroffen. Der sekundäre Sektor hat diese Schwierigkeiten insbesondere beim Bauwesen, und der tertiäre Sektor im Gastgewerbe,

Die neue Berufsliste

Deshalb wurde im Sommer 2008 ein Gesetz verabschiedet, das unter anderem dem Einwanderungsminister erlaubt Berufslisten zu veröffentlichen, in denen ein Antragsteller als Grundvoraussetzung mindestens eine einjährige Berufserfahrung haben muss. Die erste dieser Berufslisten wurde am 2. Dezember 2008 veröffentlicht.

Die Liste umfasst im Moment 38 Berufe, und kann jederzeit vom Minister geändert werden, was allerdings nur nach umfangreichen Konsultationen mit dem kanadischen Arbeitsamt, und Industrieverbänden geschehen soll. Diese Liste wird für alle am oder nach dem 27. Februar 2008 eingegangenen Anträge rückwirkend eingesetzt. Antragssteller die keine Berufserfahrung gemäß dieser Berufslisten haben, erhalten ihren Antrag mit Erstattung der Bearbeitungsgebühren zurück.

Unabhängig von der neuen Berufsliste können Anträge trotzdem gestellt werden, wenn die Antragsteller entweder eine vom kanadischen Arbeitsamt zertifiziertes Arbeitsangebot haben, oder sich legal mindestens ein Jahr in Kanada als Arbeitnehmer oder Student aufhalten.

Vollständigkeitshalber möchte ich erwähnen, dass der Minister auch ‘negative’ Berufslisten veröffentlichen kann, deren Berufserfahrung generell nicht anerkannt wird. Zu diesem Zeitpunkt gibt es allerdings keine solche Liste, und ist im Moment auch nicht beabsichtigt.

Autor: Gerd Damitz kontaktieren
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