Unternehmensgründung

Wie Sie ein Unternehmen in Ungarn gründen

Seit 2004 und dem Eintritts Ungarns in die EU, folgt eine Unternehmensgründung in Ungarn den europäischen Richtlinien. In unserem Business-Führer erhalten Sie Grundinformationen über eine Geschäftsgründung / Investition in Ungarn.

In Ungarn können Ausländer ein Unternehmen gründen, wenn Sie einen dauerhaften Aufenthaltstitel und eine Lizenz zum Einzelunternehmer haben. Die amtliche Eintragung eines Unternehmens dauert in der Regel fünf Tage (samt den Anwaltsverfahren, der gerichtlichen Eintragung usw.). Die attraktivste Unternehmensform für ausländische Investoren sind Aktiengesellschaften und GmbH´s.

Ausländische Investoren können in 4 verschiedene Unternehmensformen in Ungarn investieren:

Um eine Partnerschaft in Ungarn zu gründen, sind mindestens zwei Mitglieder erforderlich. Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Aktiengesellschaften können auch von nur einer Person gegründet werden.

Unternehmensregistrierung in Ungarn

In Ungarn ist die Registrierung eines Unternehmes Pflicht. Alle Unternehmen müssen in das Handelsregister beim zuständigen Amtsgericht eingetragen werden.

Seit dem 1. Juli 2008 müssen alle Anträge beim Firmengericht von einem Rechtsanwalt digital (in einer E-Mail-Nachricht) eingereicht werden. Zum Antrag müssen die eingescannten Kopien der ordnungsgemäβ bearbeiteten Unternehmensdokumente beigefügt werden. Die E-Mail-Nachricht muss eine beglaubigte Digitalunterschrift enthalten und von einem Zeitstempel eines anmeldenden Rechtsanwalts bestätigt werden.

Um ein Unternehmen zu gründen, müssen Sie folgende Dokumente und Anagaben vorweisen:

Darüber hinaus muss sich das Unternehmen bei folgenden Einrichtungen registrieren:

Unternehmertum in Ungarn

Ungarn hat eine sehr geringe unternehmerische Aktivität im Vergleich zu anderen EU-Ländern. Die meisten Ungarn arbeiten lieber als Angestellte. Diejenigen, die das Unternehmertum dem Arbeitnehmertum vorziehen, nennen wirtschaftliche Gründe dafür und nicht die persönliche Freiheit und die Unabhängigkeit, die die Selbständigkeit mit sich bringt.

Steuern und Steuerrecht in Ungarn

Ungarn hat eine gestufte Besteuerung von Einkommen (je höher das Einkommen, desto höher die zu zahlende Steuer). Im Jahr 2009 war der Steuersatz in Ungarn für Erwerbstätige 18 bzw. 36%. Bestimmte Einkommensgruppen haben einen ermäßigten Steuersatz.Die Körperschaftssteuer lag 2009 bei 16%. Die zusätzliche Steuer für den Solidaritätszuschlag beträgt 4%.

Das Steuerjahr ist das Kalenderjahr und endet am 31. Dezember.


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