Der Kaufvertrag

Der letzte Schritt zum Geschäftsabschluss

Falls Sie mit den Resultaten aller Überprüfungen zufrieden sind und alle notwendigen Zahlungen geleistet wurden, können Sie und der Verkäufer den Kaufvertrag unterzeichnen.

Viele Zyprioten bedienen sich nicht eines schriftlichen Kaufvertrags zur Eigentumsübergabe eines Grundstücks oder einer Immobilie. Es ist rechtmäßig den Kauf einer Immobilie ohne schriftlichen Vertrag abzuwickeln und es genügt die Übergabe beim Grundbuchamt zu melden - Vorausgesetzt es existiert eine eigene Eigentumsurkunde zu dem betreffenden Anwesen.

Trotz allem ist es für Sie als Ausländer ratsam, einen schriftlichen Kaufvertrag zu unterzeichnen und sogar verpflichtend, wenn keine eigene Eigentumsurkunde zu dem Anwesen existiert. Diese Urkunde sollten Sie im Grundbuchamt hinterlegen. Dadurch haben Sie vollen rechtlichen Anspruch auf das Anwesen. Dies verhindert, dass das Anwesen an irgendeine andere Person verkauft werden kann, bevor Sie die Eigentumsurkunde erhalten haben. Dies kann Monate oder sogar Jahre dauern.

WARNUNG

Der Kaufvertrag muss innerhalb zweier Monate nach der Unterzeichnung im Grundbuchamt hinterlegt werden. Falls Sie dies nicht tun, ist es dem Verkäufer möglich, seine Meinung zu ändern und Sie werden kaum rechtliche Mittel zu Einspruch oder Entschädigung haben.

Wenn sie eine Immobilie im Bau erwerben, wird der Bauunternehmer möglicherweise die Eigentumsurkunden zu dem gesamten Erschließungsgebiet haben. Es wird dann lange Zeit brauchen, bis Sie die Eigentumsurkunde zu Ihrem eigenen Anwesen erhalten werden. Daher ist es in solch einem Fall ganz besonders wichtig, dass Sie den Kaufvertrag im Grundbuchamt hinterlegen bis Sie Ihre Eigentümerurkunde erhalten haben.

ÜBERLEBENSTIPP

Die Hinterlegung des Kaufvertrags ist das gute Recht des Käufers. Eine Nicht-Registrierung würde die Gültigkeit des Kaufvertrages nicht beeinflussen, jedoch ist es von entscheidender Wichtigkeit, wenn Sie Ihre Interessen und Rechte schützen wollen bis Sie die Eigentumsurkunde erhalten haben.

Bedingte Klauseln

Sowohl für neue als auch für Immobilien aus zweiter Hand, beinhalten die Kaufverträge gewöhnlich eine Anzahl an bedingten Klauseln, die erfüllt werden müssen, damit ein Vertrag gültig ist. Diese Bedingungen beziehen sich meist auf unkontrollierte Ereignisse und Vorfälle durch den Käufer oder Verkäufer. Sofern sowohl Käufer als auch Verkäufer einverstanden sind, können Bedingungsklauseln je nach belieben verfasst werden.

Falls Einrichtungsgegenstände wie Teppiche, Vorhänge oder Möbelstücke im Kaufpreis enthalten sind, haben Sie normalerweise ein separates einfaches Einverständnisschreiben, das all diese Gegenstände beinhaltet.

Sie sollten sich von Ihrem Anwalt Auskunft geben lassen, ob eine der oberen oder irgendwelche anderen Bedingungsklauseln notwendig sind. Angelegenheiten wie Baugenehmigungen und Abhängigkeiten von anderen Käufen sollten immer beinhaltet sein. Lassen Sie sich über andere Vertragsklauseln informieren.

Alle Vertragsklauseln müssen von dem Verkäufer gebilligt und angenommen werden. Zu viele Klauseln könnten den Abschluss eines Kaufs unmöglich machen! Eine Klausel, die beispielsweise besagt, dass es in der näheren Umgebung keine Bebauungspläne (zum Beispiel Straßen) geben soll, die Ihre Freude und den Nutzen an Ihrem Anwesen beeinflussen könnten, wird wahrscheinlich nicht gebilligt.

Falls eine der Bedingungen nicht erfüllt wird, kann der Vertrag annulliert werden und für nichtig erklärt werden. In diesem Fall wird die Anzahlung zurückerstattet. Trotz allem, wenn Sie einen Kauf nicht zu Ende bringen und nicht durch eine entsprechende Vertragsklausel abgesichert sind, können Sie Ihre Anzahlung verlieren und sogar gezwungen werden, den Kauf durchzuführen.

Hypotheken & Darlehen

Wenn Sie einen Kredit aufgenommen haben, müssen Sie diesen dem Grundbuchamt bekannt machen und diesen dort registrieren lassen, wenn Sie den unterzeichneten Kaufvertrag hinterlegen. Ihr Anwalt wird Sie dabei beraten und unterstützen und alle erforderlichen Dokumente zusammenstellen.

Er wird einen Vertrag und eine Darlehenserklärung ( Contract and Declaration of Mortgage (N271)) in dreifacher Ausführung ausfüllen müssen. Dazu muss belegt werden, dass alle entsprechenden Gebühren und Steuern, sowie, falls zutreffend, auch die Gas-, Wasser- oder Stromrechnungen bereits gezahlt wurden.

Im Falle einer Darlehensgewährung ist es am wichtigsten, die Eigentümerurkunde abzugeben, um sicherzustellen, dass keine weiteren Auflagen auf dem Anwesen liegen/bestehen. Wenn es keine gesonderte Eigentumsurkunde zum Anwesen gibt (beispielsweise bei Anwesen in einem neuen Bebauungsgebiet), muss der Bauunternehmer bei Ihrer Bank eine Garantie abgeben. Die Kosten für diese Garantie betragen 1,8 Prozent des Kredits und Sie selbst müssen dafür aufkommen.

Der Einzug

Wenn Sie ein fertiges Haus kaufen, erhalten Sie die Schlüssel, sobald Sie den Kaufvertrag unterzeichnet und alle anfallenden Gebühren gezahlt haben. Sie können somit endlich Ihr neues Zuhause Ihr Eigentum nennen, auch wenn Sie die Eigentumsurkunde noch nicht erhalten haben.


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