Einkommenssteuer

Welcher Teil des Einkommens wird besteuert?

Die Einkommenssteuer gilt sowohl für verdientes als auch für nicht durch eigene Arbeit erworbenes Einkommen.

Ihr Bruttogehalt beinhaltet Ihr Einkommen aus Ihrer Anstellung, Unternehmensgewinne, Renteneinnahmen, Kapitalgewinne, Teuerungszulage und ausländische Zuschüsse. Weiterhin Sonderzulagen (jährlich, Leistung/Arbeitsleistungen, Gewinnanteil, etc.), Zuschüsse zur Umsiedlung, Zahlungen von Naturalien (wie freie Unterkunft oder Verpflegung, Sprachunterricht vorgesehen für den Ehepartner, persönlicher Dienstwagen und Ausbildung der Kinder), Aktienoptionen, bezahlter Heimaturlaub und Ferien. Nicht Ihr gesamtes Einkommen ist versteuerungspflichtig, indes gelten bestimmte Ausnahmen.

Nicht auf Zypern wohnhafte Personen

Für Nicht-Wohnhafte unterliegt nur jenes Einkommen der Einkommenssteuer, das innerhalb Zyperns bezogen wird. Dieses Einkommen beinhaltet folgendes:

Auf Zypern wohnhafte Personen

Gemäß den Ausnahmen, die im Folgenden aufgelistet sind, müssen auf Zypern wohnhafte Personen Einkommenssteuer sowohl auf verdientes als auch auf nicht durch eigene Arbeit erworbenes weltweites Einkommen Steuern zahlen.

Die Arbeitnehmersteuer wird vom Arbeitgeber an der Quelle zu einem monatlichen Grundbetrag besteuert. Selbständige müssen Vorauszahlungen machen, die verrechnet werden, wenn sie ihre jährliche Vermögenserklärung machen.

Steuerausnahmen

Bestimmte Arten von Einkommen sind von der Einkommenssteuer auf Zypern ausgeschlossen, einschließlich derer, die im Folgenden aufgelistet sind. Die Ausnahmen beziehen sich sowohl auf Privatpersonen, als auch auf Unternehmen, wenn es nicht anderweitig angegeben ist.

Beachten Sie, dass, obwohl Bankzinsen oder Dividenden von der Einkommenssteuer ausgenommen werden, sie dem speziellen Beitrag für Landesverteidigung unterliegen.


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