Die Einkommenssteuer gilt sowohl für verdientes als auch für nicht durch eigene Arbeit erworbenes Einkommen.
Ihr Bruttogehalt beinhaltet Ihr Einkommen aus Ihrer Anstellung, Unternehmensgewinne, Renteneinnahmen, Kapitalgewinne, Teuerungszulage und ausländische Zuschüsse. Weiterhin Sonderzulagen (jährlich, Leistung/Arbeitsleistungen, Gewinnanteil, etc.), Zuschüsse zur Umsiedlung, Zahlungen von Naturalien (wie freie Unterkunft oder Verpflegung, Sprachunterricht vorgesehen für den Ehepartner, persönlicher Dienstwagen und Ausbildung der Kinder), Aktienoptionen, bezahlter Heimaturlaub und Ferien. Nicht Ihr gesamtes Einkommen ist versteuerungspflichtig, indes gelten bestimmte Ausnahmen.
Für Nicht-Wohnhafte unterliegt nur jenes Einkommen der Einkommenssteuer, das innerhalb Zyperns bezogen wird. Dieses Einkommen beinhaltet folgendes:
Einkommen oder Beihilfen aus allen Anstellungen, jedem Handel, Unternehmen oder Beruf, ausgeübt auf Zypern;
Mieteinnahmen aus Immobilien auf Zypern;
Private Rente aus einer vergangenen Anstellung auf Zypern.
Gemäß den Ausnahmen, die im Folgenden aufgelistet sind, müssen auf Zypern wohnhafte Personen Einkommenssteuer sowohl auf verdientes als auch auf nicht durch eigene Arbeit erworbenes weltweites Einkommen Steuern zahlen.
Die Arbeitnehmersteuer wird vom Arbeitgeber an der Quelle zu einem monatlichen Grundbetrag besteuert. Selbständige müssen Vorauszahlungen machen, die verrechnet werden, wenn sie ihre jährliche Vermögenserklärung machen.
Bestimmte Arten von Einkommen sind von der Einkommenssteuer auf Zypern ausgeschlossen, einschließlich derer, die im Folgenden aufgelistet sind. Die Ausnahmen beziehen sich sowohl auf Privatpersonen, als auch auf Unternehmen, wenn es nicht anderweitig angegeben ist.
Eine Einmalzahlung, die zur Pensionierung oder als Entschädigung für den Tod oder körperliche Schäden des Ehepartners ausbezahlt wurde;
Der Ertrag aus einem dauerhaften Unternehmen/Geschäft außerhalb Zyperns unter bestimmten Umständen;
Dividenden (siehe Eintrag unten);
Erträge aus dem Handel mit Wertpapieren und Aktien;
Zinsen (50 Prozent für Unternehmen, gesamter Betrag für Privatpersonen – siehe Eintrag unten)
20 Prozent jedes Einkommens auf Zypern, wenn Sie vor Ihrer Anstellung nicht auf Zypern, bis zu einer Dauer von drei Jahren.
Einkommen aus bezahlten Dienstleistungen, die außerhalb Zyperns für mehr als 90 Tage pro Jahr gewährt wurden. Diese Regelung gilt aber nur, wenn Ihr Arbeitgeber wohnhaft auf Zypern ist;
Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren (Aktien, Anleihen, etc.).
Beachten Sie, dass, obwohl Bankzinsen oder Dividenden von der Einkommenssteuer ausgenommen werden, sie dem speziellen Beitrag für Landesverteidigung unterliegen.