Wenn Sie sich länger als 90 Tage in Zypern aufhalten möchten, müssen Sie in der nächstgelegenen Einwanderungsbehörde eine befristete Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis beantragen. Die betreffenden Behörden werden im folgenden Text angeführt.
Es gibt folgende verschiedene Arten der befristeten Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis:
Nach einem Aufenthalt von fünf Jahren können Sie eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Um eine Genehmigung der Kategorie F zu erhalten, müssen Sie vorweisen können, dass Sie in der Lage sind, sich finanziell selbst zu tragen. Mit dieser Art von Aufenthaltsgenehmigung ist es Ihnen allerdings nicht erlaubt, Arbeit anzunehmen.
Der offizielle Wortlaut ist: „Personen, die vollkommen und frei über ein gesichertes Einkommen verfügen, das hoch genug ist, ihnen ein angemessenes Leben in Zypern zu ermöglichen, ohne dass sie ein Gewerbe, einen Handel betreiben oder einen Beruf ausüben müssen.“
Vergewissern Sie sich, dass Sie das korrekte Formular zur gewünschten Kategorie ausfüllen. Falls Sie sich nicht sicher sind, wenden Sie sich an einen Anwalt oder an die Einwanderungsbehörde. Dort wird Ihnen gerne geholfen.
Wenn Sie Arbeit suchen, aber noch keine finden konnten, jedoch eine befristete Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis beantragen wollen, wird die Einwanderungsbehörde einen Beleg sehen wollen, der nachweist, dass Sie in der Lage sind, sich finanziell selbst zu erhalten bis Sie Arbeit gefunden haben; wenn Sie Angaben über Ihren Kontostand machen können, um Ihre finanzielle Lage darzustellen, wird Ihre Bewerbung positiver bewertet werden.
Eine befristete Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis sollten Sie mindestens einen Monat vor Ablauf der ersten 90 Tage ihres Aufenthalts beantragen. Im Folgenden finden Sie eine Liste der Dokumente, die für die Beantragung einer befristeten Aufenthaltsgenehmigung erforderlich sind. Bitte erkundigen Sie sich zudem bei der für Sie zuständigen Einwanderungsbehörde (s. Liste oben) nach den aktuellsten Auflagen:
Wenn Sie ein Angebot für eine Anstellung haben, sollten Sie ebenfalls die Bestätigung Ihres zukünftigen Arbeitgebers über die Anstellung vorlegen oder andernfalls einen Beschäftigungsnachweis, der vom Arbeitsamt unterzeichnet worden ist.
Die Bescheinigung erhalten Sie zusammen mit dem Antragsformular, das Ihnen von der Einwanderungsbehörde ausgestellt wird. Sie enthält Angaben zu der Art und Dauer Ihrer Anstellung.
Ein Anwalt kann die erforderlichen Unterlagen in Ihrem Namen erstellen (was Sie in etwa CY£75 kosten würde), andernfalls gehen Sie mehrere Wochen im Voraus zu der Einwanderungsbehörde der Region, in der sie Ihren zypriotischen Wohnsitz haben werden. Dort holen Sie sich die notwendigen Formulare und stellen einen Antrag für Ihre Aufenthaltsgenehmigung.
Anträge müssen persönlich gestellt werden und die ausgefüllten Formulare und weitere Dokumente müssen Sie ebenfalls persönlich abgeben, entweder Sie alleine oder zusammen mit Ihrem Anwalt.
Wenn Sie Ihren Antrag dann vorgelegt haben, erhalten Sie eine Ausländer-Registrierungsbescheinigung ( Alien’s Registration Certificate) (Form P74). Ihre befristete Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis wird dann innerhalb von maximal sechs Monaten ausgestellt.
Die Erlaubnis ist ab dem Ausstellungsdatum für mindestens fünf Jahre gültig und ist normalerweise auf Anfrage automatisch verlängerbar. Jedoch besteht nach fünf Jahren die Möglichkeit eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen.
Gegebenenfalls können Sie zu arbeiten anfangen noch während Ihr Antrag in Bearbeitung ist.
Weitere Informationen zur befristeten Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis, sowie ein Antragsformular zum downloaden finden Sie auf der Webseite des Innenministeriums von Zypern (www.moi.gov.cy – auf der rechten Seite der Webseite finden Sie einen Link, der Sie zu den Informationen und dem Antragsformular in englischer Sprache führt).