Unter Liegenschaftsübertragung versteht man die Erstellung und Bearbeitung aller notariellen Dokumente, die beim Kauf/Verkauf und der Eigentumsübertragung von Immobilien notwendig sind.
In Griechenland können einige dieser Aspekte, wie etwa das Aufsetzen des Kaufvertrags und die Bezeugung der Unterschriften, nur von einem Notar vorgenommen werden. Der Notar vertritt die Regierung; eine seiner Hauptaufgaben ist die Sicherstellung dass bei Kaufabschluss alle fälligen Steuern bezahlt wurden.
WARNUNG
Der Notar garantiert nicht für die Richtigkeit der im Kaufvertrag gemachten Angaben und schützt Sie nicht vor Betrug!
Deshalb ist es wichtig einen Anwalt (dhikigóri) für die folgenden Aufgaben zu engagieren:
Viele Immobilienmakler führen die oben genannten Checks für Sie durch und leiten die Informationen an Ihren Anwalt weiter. Es ist trotzdem ratsam dass Ihr Anwalt alle diese Angaben und Informationen nochmals überprüft.
Die Kosten einer Liegenschaftsübertragung hängen sehr stark davon ab ob Sie einen ortsansässigen Anwalt oder einen Anwalt aus Ihrem Heimatland engagieren. Griechische Anwälte sind generell um einiges günstiger als ausländische.
Die Anwaltskosten betragen in Griechenland maximal 1 Prozent des Schätzwerts der Immobilie. Bevor Sie sich für einen Anwalt entscheiden vergleichen Sie Gebühren mehrerer Kanzleien und lassen Sie sich diese schriftlich bestätigen. Prüfen Sie auch immer welche Leistungen genau im Kostenvoranschlag enthalten sind und ob dieser bindend ist oder ob es sich dabei nur um eine Schätzung handelt.
Ein Anwalt ist insbesondere nützlich um den Kaufvertrag zu durchleuchten und um sicherzustellen, dass alle gewünschten Bedingungsklauseln darin enthalten sind.
In Griechenland wird der Kaufvertrag von einem Notar (symvoleográfos) aufgesetzt. Er ist dafür verantwortlich dass dieser korrekt und rechtskonform ist und dass der Kaufbetrag an den Verkäufer übermittelt wurde.
Außerdem belegt er die Identitäten der beteiligten Parteien, bezeugt die Leistung der Unterschriften, überprüft die Bezahlung der Steuern, arrangiert die urkundliche Eintragung des neuen Besitzers im lokalen oder nationalen Grundbuchamt und kassiert etwaige fällige Gebühren bzw. Steuern.
Bedenken Sie jedoch, dass der Notar den Staat repräsentiert und die Wahrung Ihrer Interessen nicht zu seinen Aufgaben zählt. Sie können sich deshalb nicht darauf verlassen, dass der Notar Sie auf etwaige Fallstricke im Vertrag hinweisen wird oder seinen professionellen Rat anbieten wird. Gehen Sie auch nicht davon aus, dass der Notar Englisch oder eine andere Fremdsprache beherrscht.
ÜBERLEBENSTIPP
Jeder der vorhat im Ausland Immobilien zu kaufen (oder zu verkaufen) sollte nicht im Traum daran denken, dieses Unterfangen alleine anzugehen – ohne professionellen, unabhängigen Rat von Experten einzuholen.
Es ist unklug, den Anwalt des Verkäufers zu konsultieren, auch wenn Ihnen dies günstiger kommen würde, da es dessen Hauptaufgabe ist, die Interessen seines Klienten zu wahren.