Wenn Sie in Griechenland Sozialabgaben bezahlen, haben Sie und Ihre Familie Anspruch auf kostenlose medizinische und zahnärztliche Leistungen.
Zum Leistungsspektrum zählen die medizinische Versorgung durch den praktischen Arzt sowie durch Fachärzte, Krankenhausaufenthalte, Laborbefunde, geringere Kosten für Medikamente, zahnärztliche Grundversorgung, Untersuchungen während der Schwangerschaft, Bereitstellung medizinischer Geräte wie Sauerstoff- oder Dialysegeräte und der Transport ins Krankenhaus (für vier Fünftel der Kosten kommt die IKA auf). Außerdem erhalten Pensionäre – auch Ruheständler aus EWR-Staaten – eine staatliche Pension.
Falls Sie auf diese Leistungen keinen Anspruch haben, brauchen Sie eine private Gesundheitsversicherung. Dasselbe gilt für Ruheständler aus EWR-Staaten, die eine Pension von Ihrem Heimatland ausbezahlt bekommen. Den Nachweis dieser privaten Gesundheitsversicherung müssen Sie auch bei der Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung vorweisen. Wenn Sie aber EU-Bürger sind, jedoch keine Pension von Ihrem Heimatland bekommen, können Sie Anspruch auf die griechische Gesundheitsversicherung erheben – vorausgesetzt Sie können nachweisen, dass Sie sich keine private Versicherung leisten können.
Jeder EU-Bürger der zumindest zwei Jahre lang Sozialabgaben in einem anderen EU-Land bezahlt hat, hat automatisch Anspruch auf die staatlichen Gesundheitsleistungen in Griechenland. Dazu müssen Sie Ihre E-Card (Europäische Gesundheitskarte) in einem IKA-Büro vorweisen. Das gleiche gilt für Pensionisten und Personen, die Invalidenrente ausbezahlt bekommen. Als Pensionist aus einem EU-Land, der von seinem Heimatland eine Pension erhält, habe Sie ebenfalls Anspruch auf die staatlichen Gesundheitsleistungen. Sie werden als IKA-Mitglied registriert und erhalten eine Sozialversicherungs-Karte, eine Liste mit lokalen Fach- und praktischen Ärzten sowie allgemeine Informationen über Sozial- und Gesundheitsleistungen sowie Kosten.
Wenn Sie Empfänger einer Invalidenrente sind, sollten Sie nachweisen können, wie sich das Leben in Griechenland auf diese Sozialleistung auswirkt. Zwischen manchen Staaten gibt es nämlich bilaterale Abkommen was die Rechte von Invaliden betrifft. Beispielsweise können Bürger aus EU-Ländern in Ihrem Heimatland weiterhin Sozialabgaben leisten, was Sie zur Nutzung der griechischen Gesundheitsleistungen berechtigt.
Für detailliertere Informationen zum griechischen Gesundheits- und Sozialsystem rufen Sie die Website von IKA auf: www.ika.gr/de