Ihre Verpflichtung, Einkommenssteuer zu zahlen, hängt davon ab, ob Sie ein offizieller Bewohner Portugals sind.
Laut portugiesischem Gesetz werden Sie zu einem steuerpflichtigen Bewohner, wenn Sie in Portugal mindestens 183 Tage eines Kalenderjahres verbringen, egal ob am Stück oder mit Unterbrechungen. Oder auch, wenn Sie am 31. Dezember eine Unterkunft in Portugal haben und demnach vermutet werden kann, dass Sie es Portugal dauerhaften Wohnsitz nutzen werden.
Eine Familie wird als dauerhaft wohnhaft angesehen, wenn die Person, die für die Familie verantwortlich ist, in Portugal residiert. Wenn ein anderes Land eine Doppelbesteuerungsvereinbarung mit Portugal hat, bestimmt diese Regel, in welchem Land eine Einzelperson Einwohner ist.
Beachten Sie, dass die 183-Tage-Regel auch für andere EU-Länder gilt, und viele Länder (z. B. Großbritannien) die Besuche von Nichtansässigen auf 182 Tage pro Jahr oder auf einen Durchschnitt von 90 Tagen pro Steuerjahr über eine Dauer von vier Jahren begrenzen.
Wenn Sie gleichzeitig in zwei Ländern steuerpflichtig sind, kann Ihre „Steuerheimat“ durch die Bestimmungen in internationalen Verträgen geregelt sein. Bei solchen Verträgen werden Sie in dem Land als ansässig betrachtet, in dem Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen enger sind. Wenn Ihr Wohnsitz nicht nach dieser Regel bestimmt werden kann, werden Sie als Anwohner des Landes betrachtet, in dem Sie Ihren gewohnheitsmäßigen Aufenthaltsort haben.
Wenn Sie sich gewohnheitsmäßig in beiden oder keinem der Länder aufhalten, werden Sie als Einwohner des Landes angesehen, in dem Sie Bürger sind. Sind Sie Bürger von beiden oder keinem der Länder, werden die Behörden der betroffenen Länder dies in gegenseitigem Einverständnis beschließen.
Wenn Sie vorhaben, dauerhaft in Portugal zu leben, sollten Sie die Steuerbehörden Ihres vorherigen Landes davon in Kenntnis setzen. Es kann sein, dass Sie eine Steuerrückerstattung erhalten, wenn Sie während des Jahrs ins Ausland gehen. Hierzu müssen Sie normalerweise eine Steuererklärung abgeben. Die Behörden benötigen normalerweise einen Beweis dafür, dass Sie das Land verlassen, beispielsweise eine Arbeitsbescheinigung oder die Bescheinigung, dass Sie dort eine Immobilie gekauft oder gemietet haben. Wenn Sie nach Portugal ziehen, um eine Arbeit aufzunehmen oder sich selbstständig zu machen, müssen Sie sich zeitig nach Ihrer Ankunft bei den örtlichen Steuerbehörden (finanças) melden.
Portugiesische Einwohner werden auf Basis ihres weltweiten Einkommens besteuert, während Nichtansässige nur die Einnahmen versteuern müssen, die sie in Portugal gemacht haben. Normalerweise befreien die meisten Länder ihre Bürger von der Steuerzahlung im eigenen Land, wenn diese eine gewisse Mindestdauer im Ausland verbringen (z. B. ein Jahr).
Portugal hat mit vielen Ländern Doppelbesteuerungsabkommen. Dies stellt sicher, dass das Einkommen, welches bereits in einem Vertragsland versteuert wurde, nicht nochmals im anderen Land besteuert wird. Der Vertrag ermöglicht einen Steuerkredit oder steuerliche Ausnahmen bei gewissen Arten von Einkommen, entweder im Heimatland oder in dem Land, in dem das Geld verdient wird.
Portugal hat Doppelbesteuerungsvereinbarungen mit ungefähr 40 Ländern. Diese beinhalten alle EU-Länder sowie Brasilien, Kanada, China, Kuba, die Tschechei, Ungarn, Indien, Korea, Macau, Mexiko, Marokko, Mosambik, Norwegen, Pakistan, Polen, Rumänien, Russland, Singapur, die Schweiz, Tunesien, die Ukraine, die USA und Venezuela. In Bezug auf diese Länder gilt die Doppelbesteuerungsvereinbarung vor dem inländischem Recht. Wo es keine Doppelbesteuerungsvereinbarung gibt, gibt es durch den direkten Abzug jeglicher ausländischer Steuern, oder durch ein „Auslandsabgleich-Formular“ eine Einkommenssteuerbefreiung.
Wenn Ihre Steuerpflicht in einem anderen Land niedriger ist als in Portugal, müssen Sie den portugiesischen Steuerbehörden die Differenz zahlen. Wenn Sie sich bezüglich Ihrer Steuerpflicht unsicher sind, sollten Sie mit der nächstgelegenen Botschaft oder dem Konsulat in Portugal in Verbindung treten.
Die USA ist das einzige Land, das Steuern auf Einnahmen erhebt, die von Bürgern im Ausland erzielt wurden. US-Bürger können eine Kopie der Broschüre „Tax Guide for Americans Abroad“ beim amerikanischen Konsulat anfordern.