Um die gegenseitige Anerkennung der von den EU-Mitglieds-staaten ausgestellten Führerscheine zu erleichtern, gilt seit 1996 für die Anerkennung der von den Mitgliedsstaaten ausgestellten Führerscheine ein „Gemeinschaftsmodell“.
Jeder von einem EU-Mitgliedsstaat ausgestellte Führerschein muss, sofern seine Gültigkeit noch nicht abgelaufen ist (und oft sofern der Inhaber mindestens 18 Jahre alt ist), von den anderen Mitgliedsstaaten anerkannt werden. Dies bedeutet, dass der deutsche Führerschein in Österreich unbegrenzt gültig ist.
Sie müssen der zuständigen Behörde (Bundespolizeidirektion, Verkehrsamt oder Bezirkshauptmannschaft) jedoch binnen sechs Wochen durch ein formloses Schreiben Ihre neue Adresse mitteilen. Dieser Vorgang ist gebührenfrei. Möchte man den Führerschein umschreiben lassen – dazu besteht keine Verpflichtung! – so benötigt man neben den Antragsformularen den alten Führerschein, zwei Passbilder, den Meldezettel sowie 45 Euro für die Gebühren.
Haben Sie einen Führerschein aus einem Drittstaat, so ist dieser in den meisten Fällen sechs Monate in Österreich gültig und muss dann umgeschrieben werden. Ob eine zusätzliche Prüfung notwendig ist, ist abhängig von dem Land der Ausstellung.
Wenn Sie noch nicht im Besitz eines Führerscheins sind und den Erwerb in Österreich anstreben, können Sie dort nach Absolvierung von Mindestunterrichtsstunden eine Führerscheinprüfung ablegen. Nach Bestehen dieser Prüfung erhalten Sie dann einen vorläufigen Führerschein ausgestellt.
Ausführliche Informationen zum Thema Führerschein finden Sie unter www.help.gv.at oder auf den Internetseiten des ÖAMTC .
Dieser Artikel ist ein Auszug aus Leben und Arbeiten in Österreich. Klicken Sie hier, um ein Exemplar zu bestellen.