Mitbringen von Tieren nach Österreich

Bescheinigungen & Impfungen

Im Großen und Ganzen ist die Mitnahme gängiger Haustiere nach Österreich relativ unkompliziert.

Als Heimtiere angesehen werden Hunde, Katzen, Frettchen, Wirbellose (ausgenommen Bienen und Krebstiere), tropische Zierfische, Amphibien, Reptilien, Vögel (ausgenommen Geflügel) sowie Nager und Hauskaninchen.

Möchten Sie Hunde, Katzen und Frettchen von Deutschland nach Österreich mitnehmen, so müssen diese mit einer Tätowierung oder einem Chip gekennzeichnet sein und über einen Heimtierausweis verfügen. Dieser kann problemlos von autorisierten Tierärzten in Deutschland ausgestellt werden. Ferner muss Ihr Tier generell über eine aktuelle Tollwutimpfung verfügen. Um keine Fristen zu versäumen, empfehlen wir Ihnen, sich schon früh über die vorgeschriebenen Impfzeiträume (zurzeit mindestens 30 Tage, aber höchstens ein Jahr vor der Einreise) bei Ihrem Tierarzt zu informieren.

Bringen Sie Hunde, Katzen oder Frettchen aus einem Drittstaat mit nach Österreich, so kann anstelle des Heimtierausweises auch eine Bescheinigung nach EG Entscheidung 2004/824/EG und ein Impfpass mit aktueller Tollwutimpfung vorgelegt werden. Einen Vordruck der Bescheinigung können Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen  herunterladen. Zusätzlich muss das Tier einer serologischen Tollwutuntersuchung unterzogen worden sein.

Das Mitbringen von Kleintieren wie Hamster, Kaninchen oder Meerschweinchen ist ebenfalls relativ problemlos und ohne besondere Formalitäten möglich. Für Vögel wurden aufgrund von Krankheiten wie der Vogelgrippe in der Vergangenheit zeitweise besondere Bestimmungen eingeführt. Wir empfehlen Ihnen daher, sich vorab vom österreichischen Zoll  oder dem Bundesministerium für Gesundheit und Frauen  bezüglich der Einreiseformalitäten beraten zu lassen.

Möchten Sie Ihr Pferd mit nach Österreich nehmen, so sind hierzu ein Gesundheitszeugnis gemäß Richtlinie 90424 und eine Impfbescheinigung notwendig (für Pferde, die nach 1998 geboren wurden, zusätzlich ein Equidenpass). Des Weiteren muss durch den deutschen Amtstierarzt eine Meldung an den zuständigen österreichischen Amtstierarzt ergehen.

Sollte für die Einfuhr Ihres Tieres eine grenzveterinäre Untersuchung notwendig sein, so kann diese nur an ausgewählten Grenzübergängen durchgeführt werden. Auf der Internetseite des BMGF  kann eine Liste der entsprechenden Grenzstationen abgerufen werden.

INFO: Ausführliche Informationen zu der Einfuhr von Tieren nach Österreich erhalten Sie über die Hotline der Zollverwaltung oder vom Bundesministerium für Gesundheit und Frauen .

Dieser Artikel ist ein Auszug aus Leben und Arbeiten in Österreich. Klicken Sie hier, um ein Exemplar zu bestellen.


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