Familienangehörige aus EWR-Ländern können ohne Beantragung einer gesonderten Aufenthaltsgenehmigung nach Österreich nachziehen.
Voraussetzung jedoch ist, dass ausreichende finanzielle Mittel sowie eine Krankenversicherung vorliegen. Sie sind ebenso dazu verpflichtet, sich vor Ort zu melden und erhalten daraufhin auch eine unbefristete Anmeldebescheinigung.
Nahe Verwandte, also Ehepartner, Kinder, Eltern, die nicht aus einem EWR-Staat stammen, können von EWR-Staatsangehörigen unter den selben Bedingungen relativ unproblematisch nachgeholt werden. Sie erhalten nach der Anmeldung eine Daueraufenthaltskarte, die für zehn Jahre gültig ist. Der Antrag kostet 56 Euro.
Folgende Unterlagen müssen in beiden Fällen bei der Anmeldung von Angehörigen eingereicht werden:
Um andere Verwandte oder Angehörige, die nicht aus einem EWR-Staat stammen, z. B. Lebenspartner, nachzuholen, kann eine „Niederlassungsbewilligung Angehöriger“ beantragt werden. Hierbei muss i. d. R. vom nachholenden Angehörigen zusätzlich eine Haftungserklärung abgegeben werden, in der er sich dazu verpflichtet, die nachholende Person finanziell zu unterhalten.
Ausführliche Informationen zum Thema Familiennachzug finden Sie auf den Internetseiten des österreichischen Bundesministeriums des Inneren .
Dieser Artikel ist ein Auszug aus Leben und Arbeiten in Österreich. Klicken Sie hier, um ein Exemplar zu bestellen.