Wenn Sie längere Zeit in den Niederlanden wohnen möchten, ergeben sich einige Fragen: Brauche ich eine Aufenthaltsgenehmigung? Kann ich in den Niederlanden heiraten? Ist mein Führerschein auch in Holland gültig?
Als EU-Bürger ist man nicht verpflichtet, sich so wie andere Ausländer innerhalb von drei Tagen nach der Einreise in die Niederlande bei der Gemeinde, in der man sich aufhält, zu melden. Wenn man länger als drei Monate in den Niederlanden bleiben möchte, braucht man zunächst die Erlaubnis für einen vorübergehenden Aufenthalt, die vor Reiseantritt beim niederländischen Konsulat im Heimatland beantragt werden kann (MVV, Machtiging tot Voorlopig Verblijf).
EU-Bürger und Bürger von Australien, Island, Japan, Kanada, Monaco, Neuseeland, Norwegen, aus der Schweiz, den USA und des Vatikanstaats sind von dieser Regelung ausgenommen.
Möchten Sie Ihren Wohnsitz in die Niederlande verlegen, brauchen Sie in jedem Fall eine Aufenthaltsgenehmigung. Hierfür sind ein gültiger Pass, der Nachweis über eigenes Einkommen, Nachweis einer Krankenversicherung und zwei Passfotos nötig. Der Immigratie- en Naturalisatiedienst (IND) bietet darüber detaillierte Informationen.
Eine Eheschließung kann in den Niederlanden durchgeführt werden, wenn einer der Partner die niederländische Staatsangehörigkeit besitzt oder wenn beide schon länger als sechs Monate in den Niederlanden als wohnhaft gemeldet sind. Seit April 2001 ist auch die Eheschließung gleichgeschlechtlicher Partner möglich. Personen ohne niederländische Nationalität müssen vor der Heirat mit der Gemeinde Den Haag, Abteilung burgerzaken, Kontakt aufnehmen.
Bei einer Scheidung muss in allen Fällen ein niederländischer Rechtsanwalt beauftragt werden, da nur er berechtigt ist, einen Scheidungsfall vor Gericht zu bringen. Im niederländischen Recht gibt es nur einen einzigen Scheidungsgrund: dauerhafte Zerrüttung der Ehe. Die Ehescheidung kann von beiden Eheleuten oder nur von einem der Ehepartner beantragt werden. Nähere Einzelheiten erhalten Sie unter www.scheidingsbemiddeling.nl .
Wer einen Führerschein nach EU-Modell besitzt, muss nach einem Umzug in die Niederlande innerhalb von zehn Jahren nach Ausstellungsdatum im Herkunftsland einen niederländischen Führerschein anfordern. Nicht-EU-Bürger müssen sich unmittelbar um einen niederländischen Führerschein kümmern. Die Gemeinde, Abteilung burgerzaken, bzw. der Rijksdienst voor het Wegverkeer in Veendam (Tel.: 0900-0739) geben hierüber Auskunft.
Dieser Artikel ist ein Auszug aus Leben und arbeiten in den Niederlanden. Klicken Sie hier, um ein Exemplar zu bestellen.