Neben der Einkommenssteuer müssen Sie in Kanada mit weiteren Steuern rechnen, etwa beim Kauf eines Autos oder einer Immobilie.
Diese beträgt gegenwärtig 6 %. Sie ist mit der deutschen Mehrwertsteuer vergleichbar. Sie wird z. B. beim Verkauf von Waren und Immobilien sowie bei Dienstleistungen fällig. Auch die Provinzen erheben die GST, entweder als eigenen Steuersatz oder als Steuer, die den Bundessteuersatz mitberücksichtigt.
Die Excise Tax fällt z. B. beim Tanken oder dem Kauf eines Autos an.
Die Grunderwerbsteuer, die auf Immobilienkäufe anfällt, ist nicht bundeseinheitlich geregelt. Sie beträgt zwischen 0,5 % und 2 % und ist weiterhin abhängig von dem Kaufpreis der Immobilie. Einige Provinzen erheben gar keine Steuer.
Die Grundsteuer für Immobilienbesitzer fällt jährlich an und ist ebenfalls nicht bundeseinheitlich geregelt. Sie beträgt zwischen 0,5 und 2,5 % des Marktwertes der Immobilie.
Seit 2002 besteht mit Kanada ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzungen (Doppelbesteuerungsabkommen). Es umfasst die folgenden Steuern:
Den genauen Text des Abkommens können Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Finanzen über die Suchfunktion „Doppelbesteuerungsabkommen Kanada“ herunterladen.
Dieser Artikel ist ein Auszug aus Leben und Arbeiten in Kanada. Klicken Sie hier, um ein Exemplar zu bestellen.