Eine der wichtigsten Aufgaben bei der Vorbereitung Ihres Umzugs nach Kanada ist natürlich die Suche nach einem passenden Arbeitsplatz für Sie und ggf. Ihren Partner. Aber nicht nur die Suche ist wichtig, sondern auch Wissen über Bewerbungen und die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen.
Die Beobachtung des Arbeitsmarkts in Kanada über einen Zeitraum von Januar 1997 bis August 2007 zeigt einen kontinuierlichen Rückgang der Arbeitslosenquote. Im August 2007 lag die Arbeitslosenquote bei 6 %. Zum Vergleich: Im Januar 1997 lag sie bei 9,5 %. Einen ausführlichen Überblick sowie Grafiken zu diesem Thema finden Sie auf den Internetseiten des Government of Canada/Canada Economy oder bei Statistics Canada .
Darüber hinaus gehört Kanada mit einem Wirtschaftswachstum von jährlich 3,9 % zu einer der stärksten Wirtschaftsnationen der Welt und belegt in dieser Hinsicht den ersten Platz unter den G8-Staaten.
In Kanada gibt es vorgeschriebene Mindestlöhne, die jedoch von Provinz zu Provinz unterschiedlich hoch sind. So liegt der Mindestlohn in Newfoundland and Labrador bei 6,25 CAD/Stunde, in British Columbia bei 8 CAD/Stunde. Im Jahre 2005 lag das jährliche Durchschnittseinkommen einer Vollzeitarbeitskraft bei 41.900 CAD (Männer) bzw. 26.800 CAD (Frauen). Zu berücksichtigen sind die großen regionalen Unterschiede. Die höchsten Löhne findet man im Yukon Territory und in British Columbia.
Werden Sie nicht von Ihrem deutschen Arbeitgeber unmittelbar nach Kanada versetzt, ist einer der ersten Schritte natürlich die Suche nach einem geeigneten Arbeitsplatz. Aber wo findet man diesen?
Besonders empfehlenswert ist die Suche auf den Webseiten von Service Canada in der Rubrik „Employment, Job Bank“ und www.jobsetc.ca . Hierbei handelt es sich um eine Initiative des Canadian Government. Auf diesen Internetseiten können Sie nach Registrierung eine Tätigkeit in den einzelnen Provinzen/Territorien suchen. Dort werden auch befristete Jobs vermittelt. Derzeit sind auf dieser Webseite mehr als 50.000 Stellen ausgeschrieben; zudem finden Sie dort viele hilfreiche Tipps rund um das Thema Jobsuche. Eine Suche empfiehlt sich zum Beispiel auch auf den folgenden Internetseiten, da diese nicht nur Jobangebote bereithalten, sondern außerdem wichtige Informationen rund um das Thema Arbeiten: www.canjobs.com , www.monster.ca oder www.workopolis.com .
Darüber hinaus ist es sinnvoll, in den großen regionalen Tageszeitungen Kanadas nach einer ausgeschriebenen Stelle zu suchen. Zu den großen Zeitungen gehören unter anderem Le devoir (Montréal, Québec), Le Droit (Ottawa, Ontario) und The Globe and Mail (Toronto, Ontario).
Auch die Immigrant Serving Organizations helfen Ihnen vor Ort bei der Suche nach einer passenden Tätigkeit. Es handelt sich dabei um lokale Beratungsstellen für Einwanderer.
Eine wichtige Rolle bei der Jobsuche nehmen auch die privaten Stellenvermittler ein. Der Service ist meistens mit Kosten verbunden, deren Höhe jedoch unterschiedlich ist. Die Bundesagentur für Arbeit , dort insbesondere die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV), vermittelt Jobs und ist ein wichtiger Ansprechpartner.
Ein weiterer nicht zu unterschätzender Punkt ist die Frage nach der Anerkennung Ihres deutschen Abschlusses, so z. B. des Diploms oder des Staatsexamens.
Das kanadische Arbeitsrecht ist im Canada Labour Code geregelt sowie in den Codes der einzelnen Provinzen und Territorien. Da die Regelungen hinsichtlich Überstundenvergütung, Arbeitszeit und Urlaub stark von einander abweichen können, kann an dieser Stelle keine allgemein gültige Aussage getroffen werden.
Arbeitsverträge werden in der Regel mündlich abgeschlossen, Sie sollten dennoch auf den Abschluss eines schriftlichen Arbeitsvertrags bestehen. Der Arbeitsvertrag (contract of employment), unabhängig davon, ob er mündlich oder schriftlich abgeschlossen wird, beinhaltet u. a. Ihre Position im Unternehmen, gegenseitige Rechte und Pflichten, die Höhe des Gehalts, die Anzahl der wöchentlichen Arbeitsstunden sowie das Datum des Vertragsbeginns.
Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt in der Regel zwischen 37,5 und 40 Stunden. Überstunden werden in vielen Provinzen mit 150 % des regulären Stundenlohns vergütet. In British Columbia beträgt diese Vergütung sogar 200 %. Der bezahlte Urlaub ist nicht einheitlich geregelt; in Montréal z. B. beläuft er sich auf zwölf Tage im Jahr, in Toronto auf 15 Tage. Es ist jedoch gesetzlich geregelt, dass der bezahlte Urlaub mindestens zwei Wochen, in Saskatchewan drei Wochen pro Jahr betragen muss. Der Urlaubsanspruch kann sich erhöhen, wenn man bereits eine bestimmte Anzahl von Jahren bei dem gleichen Unternehmen tätig ist.
Auch in Kanada gibt es einen Kündigungsschutz. In der Regel beträgt die Kündigungsfrist mindestens eine Woche, wobei dies auch abhängig von der Beschäftigungsdauer ist. Eine Ausnahme macht hier Prince Edward Island: Hier gibt es keine Kündigungsfrist.
Dieser Artikel ist ein Auszug aus Leben und Arbeiten in Kanada. Klicken Sie hier, um ein Exemplar zu bestellen.