Bevor Sie Ihren Wohnsitz nach Italien verlegen, sollten Sie sich erkundigen wie Lohnnebenkosten und Versicherungsauszahlungen gehandhabt werden.
Weil in Deutschland die Pflegeversicherung mit der Krankenversicherung gekoppelt ist, bleibt man ohne Rücksicht auf den Wohnsitz so lange pflegeversichert, wie man auch Mitglied der deutschen Krankenversicherung ist. Kündigt man dagegen die Mitgliedschaft bei der Krankenversicherung, beendet man auch automatisch die Pflegeversicherung.
Arbeitnehmer und Arbeitgeber, die bereits Beiträge in Deutschland erbracht haben und nach Italien auswandern, erhalten das ihnen zustehende Pflegegeld von der deutschen Kasse. Das bedeutet, dass Sie auch in Ländern wie Italien, in denen es gar kein eigenständiges Sicherungssystem für die Pflege gibt, einen Anspruch auf Pflegegeld haben.
Auf Antrag erhalten Sie einen nach Pflegestufe festgelegten gestaffelten Betrag. Mit Einschränkungen müssen Pflegebedürftige im Ausland dennoch leben. So entfallen Ansprüche auf Pflegesachleistungen. Nicht inbegriffen sind Rollstühle, Pflegebetten und Patientenlifte.
Für alle Fragen zum Pflegegeld steht Ihnen das Bürgertelefon für die Pflegeversicherung des Bundesministeriums für Gesundheit unter 01805/9966-03 zur Verfügung.
Ihr Umzug und die organisatorischen Vorbereitungen sind äußerst zeitraubend, aber auch kostspielig. Um die Ausgaben niedriger zu halten, bietet sich die Möglichkeit, während der ersten Monate im Ausland einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen. Dazu müssen Sie bei der deutschen Agentur für Arbeit einen Antrag auf Ausstellung der Bescheinigung E 303 stellen. Die Bedingung hierfür ist, dass Sie vier Wochen vor der Ausreise aus Deutschland arbeitslos gemeldet sind, in diesem Zeitraum kein Bewerbungsangebot der Agentur ausschlagen, Arbeitslosengeld I beziehen und sich spätestens acht Tage nach Ausreise beim örtlichen Arbeitsamt arbeitslos melden. Wird Ihrem Ersuchen stattgegeben, empfangen Sie zur Überbrückung drei Monate Arbeitslosengeld.
Sollte Ihre Arbeitssuche in Italien erfolglos verlaufen, müssen Sie innerhalb der auf der Bescheinigung E 303 vermerkten Frist nach Deutschland zurückkehren, weil Sie ansonsten Ihre bisherigen Ansprüche verlieren. Finden Sie stattdessen eine Arbeitsstelle, müssen Sie das italienische Arbeitsamt informieren, welches wiederum die deutschen Stellen in Kenntnis setzt. Zur Anrechung Ihrer schon in Deutschland erworbenen Arbeitslosenversicherungszeiten benötigen Sie das Formular E 301, welches die Ableistung Ihrer Beiträge bescheinigt.
Bei einer Beschäftigung in Italien führt der Arbeitgeber Ihren Beitrag von 0,3 % von Ihrem Gehalt ab. Er selbst trägt bis zu 4,6 % des Bruttoverdienstes bei. Sie werden zum Nutznießer dieser Solidarhaftung bzw. empfangen Arbeitslosengeld (indennità ordinaria), sobald Sie 52 Wochen der letzten zwei Jahre in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben und unverschuldet Ihren Arbeitsplatz verlieren.
Die ersten sechs Monate erhalten Arbeitslose 50 % ihres letzten Gehalts. Im siebten Monat erhalten unter 50-Jährige nur noch 30 %, während über 50-Jährige vom siebten bis neunten Monat 40 % und im zehnten Monat noch einmal 30 % ausgezahlt bekommen. Bei Kündigung durch den Arbeitnehmer werden die Zahlungen des Arbeitslosengeldes nach nur 150 Tagen eingestellt. Das Arbeitslosengeld beträgt maximal knapp 1.000 Euro.
Des Weiteren erhalten abhängig beschäftigte Personen je nach Branche, Region und Größe des Unternehmens in Folge von Stilllegung, Kurzarbeit oder Umstrukturierungen normale (Industrie und Bauwirtschaft) oder außerordentliche (Industrie und Handel) Lohnersatzleistungen im Rahmen der Cassa integrazione guadagni ordinaria (CIGO). Diese gewährt auch eine Mobilitätshilfe (indennità di mobilità). Erschöpfende Hinweise hierzu liefert die Webseite des INPS-Portals .
Dieser Artikel ist ein Auszug aus Leben und arbeiten in Italien. Klicken Sie hier, um ein Exemplar zu bestellen.