Dank zahlreicher Koordinierungsmaßnahmen der europäischen Staaten wird die Arbeitskräftemobilität innerhalb der EU auch im Bezug auf die soziale Sicherheit erheblich erleichtert. Wer einmal in Deutschland einen Beruf ausgeübt hat, kann danach in Italien tätig werden, ohne auf seine bisher erworbenen Ansprüche verzichten zu müssen.
Die Beiträge zur Kranken-, Renten-, Arbeitslosen-, Unfall- und Pflegeversicherung und zu den Familienleistungen gehen nicht verloren, sondern berechtigen zu Forderungen an den Staat, in dem der zukünftigen Beschäftigung nachgegangen wird. Als Deutscher und EU-Bürger besitzen Sie somit in den Bereichen der Sozialversicherung dieselben Rechte wie die einheimische Bevölkerung Italiens.
Gemäß dem Beschäftigungslandprinzip sind Arbeitnehmer, die in Italien einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen, dem dortigen Recht bzw. der Steuerpflicht und der Sozialversicherungsgesetzgebung unterworfen. Ausnahmen gelten für Arbeitnehmer, die für ein in Deutschland ansässiges Unternehmen vorübergehend in Italien tätig sind. In einem solchen Fall spricht man von der Entsendung eines Arbeitnehmers. Diese liegt vor, wenn die in Italien ausgeübte Tätigkeit einen Zeitraum von zwölf Monaten nicht übersteigt und der Arbeitnehmer in seiner Position keinen Vorgänger ablöst, der für dieselbe maximale Dauer im Einsatz war.
Sobald die Zahlungen an die Sozialversicherungsträger in Deutschland eingestellt werden, entfallen auch alle mit ihm verbundenen bisherigen Leistungen. Die Eingliederung in ein fremdes Sozialversicherungssystem können Kooperationspartner der alten Versicherungsträger vereinfachen. Ausführliche Informationen zur Sozialversicherung bei Wohnort im Ausland und speziell in Italien erhalten Sie bei der Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland (DVKA).
Das italienische Sozialversicherungssystem (sistema di previdenza sociale) umfasst eine Vielzahl an Leistungen. Dabei unterscheidet man zwischen
Bei Berufskrankheiten und Arbeitsunfällen ist das Istituto Nazionale per l’Assicurazione contro gli Infortuni sul Lavoro (INAIL), das gesamtstaatliche Versicherungsinstitut für Arbeitsunfälle, der verantwortliche Träger. Die restlichen Aufgaben, z. B. hinsichtlich der Arbeitslosen- und Rentenversicherung, werden vom Istituto Nazionale della Previdenza Sociale (INPS), der Landesanstalt für soziale Vorsorge, wahrgenommen.
Beide Versicherer beraten in Sachen Kranken- und Rentenversicherung und informieren über Ansprüche bei Arbeitsunfällen. Sie sind aus Italien unter der kostenlosen Hotline 803164 zu erreichen. Die Träger sind dem Ministerium für Arbeit und soziale Wohlfahrt (Ministero del lavoro e della previdenza sociale) untergeordnet, das seinerseits wertvolle Informationen auf www.lavoro.gov.it bereithält.
Auskünfte zur sozialen Sicherheit innerhalb der EU erteilen die verantwortlichen Behörden auf www.evz.de und europa.eu/scadplus . Über das Gesundheitswesen klärt Sie das Ministero della Salute auf.
Dieser Artikel ist ein Auszug aus Leben und arbeiten in Italien. Klicken Sie hier, um ein Exemplar zu bestellen.