Einkommenssteuerpflicht

Müssen Sie in Irland Einkommenssteuer zahlen?

Im Allgemeinen hängt Ihre Steuerpflicht in Irland von Ihrem Aufenthaltsstatus ab. Hinsichtlich Steuerangelegenheiten werden Sie als Bewohner von Irland angesehen, wenn Sie sich 183 oder mehr Tage innerhalb eines Steuerjahres oder 280 Tage innerhalb zwei aufeinander folgender Steuerjahre in Irland aufhalten.

Wenn Sie jedoch nur 30 oder weniger Tage in einem dieser Jahre in Irland sind, wird dies nicht zu den 280 Tagen hinzugezählt.

Sie werden ein „gewöhnlicher Resident“, wenn Sie drei Steuerjahre hintereinander in Irland verbracht haben. Wenn Irland Ihr dauerhaftes Zuhause ist, werden Sie als dort beheimatet angesehen (unabhängig von Ihrer Nationalität oder Wohnsitzstatus).

Sie möchten vielleicht ab Ihrem Einreisedatum als irischer Bewohner behandelt werden, wenn Sie vorhaben, dort dauerhaft zu leben und denken, dass dies Steuervorteile für Sie bringen könnte. Dafür müssen Sie dem Steuerinspektor nachweisen können, dass Sie nächstes Jahr auch noch in Irland sein werden. Beachten Sie, dass die 183-Tage-Regel auch für andere EU-Länder gilt, und viele Länder (z.B. Großbritannien) die Besuche von nicht ansässigen Personen auf 182 Tage pro Jahr oder auf einen Durchschnitt von 90 Tagen pro Steuerjahr über eine Dauer von vier Jahren begrenzen.

Wenn Sie nach Irland zurückkehren und in diesem Jahr in Irland wohnhaft sind, unterliegt Ihr gesamtes Einkommen der irischen Steuerpflicht. Wenn Sie jedoch im vorigen Jahr weniger als 183 Tage in Irland verbracht haben, und daher nicht in Irland ansässig sind, ist Ihr Erwerbseinkommen steuerfrei. Dies gilt eventuell nicht für Einkommen aus anderen Quellen.

Besteuerung von ausländischem Einkommen in Irland

Beachten Sie, dass Sie als Bewohner Irlands sowohl Ihr irisches als auch Ihr ausländisches Einkommen versteuern müssen (inklusive ausländischer Rentenzahlungen). Letzteres unterliegt ebenso der Steuerpflicht in dem entsprechenden Ausland. Irland hat Doppelbesteuerungsabkommen mit 34 Ländern. Wenn sich Ihr Heimatland darunter befindet, werden Sie eine Steuerbefreiung erhalten.

Wenn Sie nach Ihrer Rückreise nach Irland eine Beschäftigung aufnehmen, dort jedoch nicht bis zum Anfang des laufenden Steuerjahres (d.h. 6. April 2001 oder 1. Januar 2002) gearbeitet haben, müssen Sie den Antrag 12A ausfüllen. Diesen gibt es bei Ihrem Steuerbüro oder Ihrem Arbeitgeber. Wenn Sie beabsichtigen, dauerhaft in Irland zu leben, erhalten Sie ggf. den kompletten Freistellungsbetrag für Einkommenssteuer. Wenn Sie jedoch während eines laufenden Steuerjahres anfangen zu arbeiten und nur ein paar Monate bleiben wollen, wird Ihnen eine Steuerfreistellung verweigert.

Wenn Sie gleichzeitig in zwei Ländern steuerpflichtig sind, kann Ihre „Steuerheimat“ durch die Bestimmungen in internationalen Verträgen geregelt sein. Bei solchen Verträgen werden Sie in dem Land als ansässig betrachtet, in dem Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen enger sind. Wenn Ihr Wohnsitz nicht nach dieser Regel bestimmt werden kann, werden Sie als Anwohner des Landes betrachtet, in dem Sie Ihren gewohnheitsmäßigen Aufenthaltsort haben. Wenn Sie sich gewohnheitsmäßig in beiden oder keinem der Länder aufhalten, werden Sie als Einwohner des Landes angesehen, in dem Sie Staatsbürger sind. Sind Sie Bürger von beiden oder keinem der Länder, werden die Behörden der betroffenen Länder dies in gegenseitigem Einverständnis beschließen.

Wenn Sie vorhaben, dauerhaft in Irland zu leben, sollten Sie die Steuerbehörden Ihres vorherigen Landes davon in Kenntnis setzen. Es kann sein, dass Sie eine Steuerrückerstattung erhalten, wenn Sie während des Steuerjahrs ins Ausland gehen. Hierzu müssen Sie im Normalfall eine Steuererklärung abgeben. Die Behörden benötigen normalerweise einen Beweis dafür, dass Sie das Land verlassen, beispielsweise eine Arbeitsbescheinigung oder einen Nachweis, dass Sie in Irland eine Immobilie gekauft oder gemietet haben. Wenn Sie nach Irland ziehen, um eine Arbeit aufzunehmen oder sich selbstständig zu machen, müssen Sie sich zeitig nach Ihrer Ankunft bei den örtlichen Steuerbehörden melden.


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