Einkommenssteuererklärung in Irland

Archivierung und Zahlung

Steuererklärungen müssen von in Irland ansässigen sowie nicht ansässigen Personen gemacht werden, es sei denn sie arbeiten unter Einbehaltung der Lohnsteuer und haben keine andere Einkommensquelle.

Das Steuerjahr in Irland äuft also vom 1. Januar bis zum 31. Dezember.In den ersten Januartagen erhalten Sie ein Statement mit dem Titel 'Notice of determination of tax credits and standard rate cut-off point', das Ihnen Informationen zur Steuerberechnung im kommenden Jahr gibt.

Da die meisten Steuern in Irland auf Selbstveranlagung basieren, sind alle Steuer zahlenden Personen verpflichtet, innerhalb bestimmter Fristen sämtliche Steuerschulden zu melden, zu berechnen und zu zahlen. Die Fristen sind wie folgt:

Die vorläufige Steuerzahlung ist eine Schätzung der Einkommensteuer, die von Ihnen im laufenden Steuerjahr verlangt werden wird und beinhaltet die PRSI und Gesundheitsbeiträge. Um Zinskosten zu vermeiden, müssen Sie entweder 90 Prozent Ihrer Steuerschuld für das laufende Jahr zahlen oder 100 Prozent der Steuerrechnung für das vorherige Jahr oder 105 Prozent der Rechnung des Jahres davor (die letzte Möglichkeit besteht nur, wenn Sie per Lastschriftverfahren zahlen), welches auch immer der niedrigste Betrag ist.

Steuererklärungen erhalten Sie lediglich in Steuerbüros in Irland. Wenn Sie selbstständig oder ein Unternehmensleiter sind, sollten Sie Formular 11 ausfüllen. Angestellte, die unter Einbehaltung der Lohnsteuer arbeiten oder Rentner sollten Formular 12 wählen und erstmalige Angestellte Formular 12A. Formular 1 ist für Partnerschaften und Formular CT1 für Unternehmen.

Hilfe bei der Steuererklärung in Irland

Wenn Sie Hilfe beim Ausfüllen Ihrer Steuererklärung benötigen, wenden Sie sich an des Informationsbüro der Steuerbeamten (Tel. 01-878 0000) oder Ihr Steuerbüro (es gibt 13 Provinz-Steuerbüros, die in den grünen Seiten der Telefonbücher aufgelistet sind). Ihr Steuerbüro ist jedoch nicht immer das Steuerbüro in Ihrer Region. Wenn Sie beispielsweise für eine Firma arbeiten, deren Hauptgeschäftssitz sich in einem anderen Teil des Landes befindet, ist Ihr Steuerbüro das in dieser Region. Wenn Sie einen Finanzbeamten sprechen wollen, sollten Sie einen Termin ausmachen. Jedoch werden Sie auch von Angestellten stets Hilfe beim Ausfüllen Ihrer Steuererklärung erhalten.

Wenn Sie in das Steuerbüro gehen, sollten Sie einen Identifikationsnachweis mitbringen (wenn Sie nicht ansässig sind), außerdem Ihre PRSI-Nummer, Ihr P45 (wenn angebracht) und sämtliche Dokumente, die Sie bereits von einem Steuerbeamten erhalten haben. Es ist nicht nötig weitere Unterlagen mitzubringen (wie beispielsweise einen Mietnachweis), es sei denn dies wird von Ihnen verlangt.

Abgabe der Steuererklärung

Bevor Sie Ihre Steuererklärung abgeben, gehen Sie sicher, dass Sie alle Abschnitte ausgefüllt haben. Wenn Sie in einer bestimmten Kategorie kein Einkommen haben, sollten Sie lieber „Keines“ in die Zeile schreiben, als sie frei zu lassen. Wenn Sie einen Nachlass für den Hypothekenzins beantragen, sollten Sie die Kreditkontonummer Ihres Hypothekengebers angeben und ein Hypothekenzinszertifikat anhängen. Dieses bestätigt den Betrag, der im letzten Jahr erbracht wurde, und enthält eine Schätzung, wie viele Zinsen im folgenden Jahr fällig werden.

Steuererklärungen enthalten individuelle Lohnzettel, auf denen Ihre PRSI-Nummer, Steuertyp usw. angegeben werden. Dieser muss wieder mit der Steuererklärung abgegeben werden, auch wenn Sie eine Null-Erklärung machen. Außerdem sollten Sie Kopien folgender Dokumente anhängen:

Wenn Sie ein Unternehmen oder Einzelhändler sind, müssen Sie ebenso folgendes einreichen:

Vergessen Sie am Schluss nicht, die Erklärung zu unterschreiben.

Zahlung der Einkommensteuer in Irland

Es gibt drei Möglichkeiten in Irland Ihre Einkommenssteuer zu bezahlen:

Wenn Ihre Steuerangelegenheiten kompliziert sind, kann es sich lohnen, einen Steuerberater zu engagieren. Dieser wird Ihre Steuererklärung ausfüllen und sich versichern, dass Sie ordnungsgemäß besteuert werden.


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