Besucher aus den Ländern des europäischen Wirtschaftsraums (inklusive zu Großbritannien gehörende Gebiete) brauchen kein Visum, um Irland zu bereisen.
Ebenso brauchen Staatsbürger folgender Länder kein Visum: Andorra, Argentinien, Australien, Bahamas, Barbados, Botswana, Brasilien, Brunei, Chile, Costa Rica, El Salvador, Estland, Grenada, Guatemala, Honduras, Hong Kong, Israel, Jamaika, Japan, Kanada, Koreanische Republik, Kroatien, Lettland, Lesotho, Litauen, Malawi, Malaysia, Malta, Mexiko, Monaco, Nauru, Neuseeland, Nicaragua, Panama, Paraguay, Polen, San Marino, Singapur, Slowakei, Slowenien, Südafrika, Swasiland, Schweiz, Tonga, Trinidad & Tobago, Tschechische Republik, USA, Uruguay, Venezuela, West-Samoa, Zimbabwe und Zypern.
Alle anderen Nationalitäten brauchen zumindest ein kurzfristiges Visum (höchstens 90 Tage gültig), um Irland zu bereisen. Die meisten Einwanderer benötigen einen Reisepass, auch wenn bei Reisenden aus dem europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz ein nationaler Personalausweis zur Einreise ausreicht.
Wenn Sie ein Visum benötigen, sollten Sie eines bei der irischen Botschaft oder dem Konsulat in Ihrem Land beantragen. Gegebenenfalls müssen Sie zu einem Gespräch erscheinen. Wenn es in Ihrem Land keine irische Botschaft bzw. Konsulat gibt, können Sie sich entweder an ein anderes irisches Konsulat wenden oder direkt an das Visabüro (Visa Office) in Dublin.
Für den Visumsantrag müssen Sie Ihren Reisepass einreichen, der nach dem geplanten Abreisedatum aus Irland noch mindestens sechs Monate gültig sein muss. Außerdem müssen Sie drei Passfotos einschicken, sowie Papiere, die Ihren Aufenthalt rechtfertigen. Dies kann z.B. sein: die Einladung einer irischen Firma oder der Konferenzleitung, wenn Sie aus geschäftlichen Gründen nach Irland gehen, eine Immatrikulationsbescheinigung einer Schule oder Universität, oder die Buchungsbestätigung eines Hotels oder eines Einwohners von Irland, der Ihnen während Ihres Urlaubs eine Unterkunft bietet. Kinder unter 16 Jahren, die von Eltern oder einem Erziehungsberechtigten begleitet werden, brauchen für die Einreise nach Irland kein Visum, vorausgesetzt, dass sie ihren eigenen Reisepass haben oder in dem der Eltern genannt werden.
Wenn Sie versuchen ohne Visum einzureisen, obwohl Sie eins benötigen, wird Ihnen der Zutritt verweigert. Beachten Sie jedoch, dass die Ausstellung eines Visum Ihnen nicht automatisch den Zutritt nach Irland garantiert. Irische Immigrationsbeamte haben das Recht, Ihnen die Einreise zu verweigern. Daher sollten Sie sich versichern, dass Sie die Originale oder Kopien aller Dokumente mitnehmen, die Sie bei der Visabeantragung eingereicht haben. Sie brauchen bei jeder Einreise nach Irland erneut ein Visum, auch wenn Sie nur nach Großbritannien reisen. Das gilt ebenso, wenn Sie eine Aufenthaltsgenehmigung für Irland haben. In diesem Fall können Sie ggf. ein Wiedereinreise-Visum im Visabüro in Dublin beantragen.
Die Gebühr für das Ausstellen Ihres Visums hängt von dem Land ab, in dem Sie momentan wohnen – Ihre örtliche irische Botschaft oder Konsulat werden Sie darüber informieren. Wenn Sie mit einem EU-Bürger verheiratet sind, müssen Sie keine Gebühr zahlen.
Sie sollten für Ihren Visaantrag mindestens drei Wochen (fünf Wochen, wenn Sie ihn per Post einreichen) einplanen. Über manche Bewerbungen wird schnell entschieden, z.B. bei Regierungsmitarbeitern, weit gereisten Geschäftsmännern und bei Personen, die Aufenthaltsgenehmigungen für Irland und andere EU-Länder bzw. ein gültiges Visum für ein Land in der EU besitzen. Gegen eine zusätzliche Gebühr wird Ihr Antrag schneller bearbeitet.
Sie können Berufung einlegen, wenn Ihr Visaantrag abgelehnt wurde. Dies wird vom Amt für Recht, Gleichbehandlung und Gesetzesänderung (Department of Justice, Equality and Law Reform) untersucht (Tel. 01-602 8202).
Ein irisches Visum garantiert Ihnen keine Aufenthaltsgenehmigung für Irland. Das Gültigkeitsdatum auf dem Visum bezeichnet nur das Datum, an dem es der zuständigen Einrichtung für Immigration vorgelegt werden muss. Die Länge des Aufenthalts wird von offiziellen Mitarbeitern am Einreiseschalter bestimmt. Diese können eine Aufenthaltsgenehmigung bis zu drei Monaten durch einen Stempel in Ihrem Reisepass gewähren. Sie müssen einen gültigen Reisepass vorlegen, sowie einen Beleg darüber, dass Sie genügend Vermögen besitzen um sich und eventuelle Angehörige zu versorgen. Studenten benötigen die Einschreibungsbestätigung einer Schule oder einer Universität und einen Beleg der gezahlten Gebühren. Angestellte und Selbstständige müssen eine Arbeitserlaubnis vorweisen, oder zumindest eine Bestätigung vom Amt für Unternehmen, Handel und Beschäftigung (Department of Enterprise, Trade and Employment, DETE), dass eine Arbeitsgenehmigung erteilt werden wird.
Einwanderer, die ein Visum benötigen und in Irland eine Arbeitsstelle annehmen wollen, benötigen zusätzlich ein Arbeitsvisum. Wenn Sie eine Arbeitserlaubnis zugesprochen bekommen haben, müssen Sie in der irischen Botschaft oder im Konsulat Ihres Landes ein Arbeitsvisum beantragen, wenn nötig auch direkt beim Amt für Auswärtige Angelegenheiten (Department of Foreign Affairs) im Visabüro, 69–71 St Stephen’s Green, Dublin 2 (Tel. 01-478 0822).
Wenn Sie in Irland studieren wollen und aus einem Land kommen, das nicht zum europäischen Wirtschaftsraum gehört, müssen Sie für Ihr Studium ein Visum beantragen. Wenn Sie dort weniger als drei Monate studieren, brauchen Sie ein C-Visum, sind es mehr als drei Monate, benötigen Sie ein D-Visum. Stellen Sie sicher, dass Ihr Reisepass noch mindestens sechs Monate nach Ende Ihres Unterrichts gültig ist. Kopien von vorherigen Reisepässen sollten auch mit eingereicht werden.
Der Kursveranstalter (z.B. College oder Universität) sollte einen Brief ausstellen, der bestätigt, dass der Student für einen privat finanzierten Kurs angenommen wurde und welche Fachgebiete studiert werden. Außerdem sollte ein Beleg für die bezahlten Gebühren (inklusive Kosten für die Unterkunft) ausgestellt werden.
Als Student müssen Sie ebenfalls Details Ihrer Unterkunft angeben und nachweisen, dass Sie genügend finanzielle Mittel haben, um sich selbst zu versorgen und eventuell eintretende Notfälle abzudecken. Sie brauchen eine private Krankenversicherung und müssen gleichzeitig vom Kursveranstalter versichert werden. Sie dürfen allerdings den öffentlichen Gesundheitsservice in Irland in Anspruch nehmen, solange Ihre Kurse nicht länger als ein Jahr dauern.
Studenten müssen von sämtlichen Verwandten (inklusive Cousins, Tanten, Onkeln, Nichten, Neffen und Großeltern) die bereits in Irland oder einem anderen EU-Land wohnen, Details angeben. Wenn Sie Irland während Ihres Studiums verlassen wollen, müssen Sie ein Wiedereinreise-Visum beantragen.