Sie können eine befristete Aufenthalts- genehmigung (karta pobytu) beantragen, wenn Sie sich länger als drei Monate in Polen aufhalten. Der Zweck Ihres Aufenthaltes muss entweder ein Studium, eine Anstellung oder ein familiärer Grund, wie die Heirat mit einem polnischen Staatsbürger, sein.
Befristete Aufenthaltsgenehmigungen werden im Normalfall für ein Maximum von zwei Jahren ausgestellt. Danach ist eine Verlängerung alle zwei Jahre möglich.
Die Bewerbung für eine befristete Aufenthaltsgenehmigung sollte bei dem entsprechenden Konsulat oder der entsprechenden Botschaft in dem Land Ihres festen Wohnsitzes eingereicht werden. Falls Sie sich bereits in Polen aufhalten können Sie Ihre Bewerbung direkt an die entsprechende örtliche Vertretung der Provinzverwaltung richten.
Eine polnische Aufenthaltsgenehmigung dient als Ihr persönlicher Nachweis des rechtmäßigen Aufenthaltes in Polen. Darüber hinaus berechtigt sie Sie, beliebig oft aus- bzw. einzureisen. Wenn Sie mit Ihrer Familie dauerhaft in Polen wohnen möchten, muss jedes Familienmitglied einen eigenen Antrag auf eine Aufenthaltsgenehmigung stellen. Des Weiteren müssen Nachweise über eine Unterkunft und eine Anstellung in Polen sowie über ausreichende finanzielle Mittel für Ihren Aufenthalt in Polen erbracht werden.