Kurzzeitvisa für Polen

Transit, Tourist und Businessvisa

Bevor Sie Ihre Reise nach Polen antreten sollten Sie sichergehen, dass Sie entweder kein Visum benötigen oder dass Sie alle erforderlichen Unterlagen dabei haben. Ist dies nicht der Fall, ist es sehr wahrscheinlich, dass Ihnen die Einreise verwehrt wird.

Dieser Artikel beschreibt kurz die verschiedenen Kurzzeitvisa für Polen und soll Ihnen einen Überblick über die Unterlagen, die zur Bewerbung benötigt werden, geben.

Generell sollten alle Visaanträge in dem Land gestellt werden, in dem Sie Ihren festen Wohnsitz haben. Die Anträge können bei polnischen Konsulaten oder Botschaften eingereicht werden. Für jeden Antrag benötigen Sie

Touristenvisum

Der Antrag für ein polnisches Touristenvisum wird in der Regel zügig und unbürokratisch bearbeitet. Mit einem Touristenvisum dürfen Sie sich bis zu maximal drei Monaten in Polen aufhalten.

Businessvisum

Es gibt zwei Arten von Businessvisa. Ein Visum kann für eine einmalige Einreise ausgestellt werden und ist maximal drei Monate gültig. Ein Visum für mehrere Einreisen hat eine maximale Gültigkeit von sechs Monaten. Ein Einladungsschreiben Ihres polnischen Geschäftspartners ist unbedingt erforderlich und muss zusammen mit dem Visaantrag eingereicht werden. Sie können Ihr Businessvisum vor Ort in Polen in einer lokalen Vertretung des Außenministeriums (Urząd Wojewódzki, Wydział do Spraw Cudzoziemców) verlängern lassen.

Transitvisum

Ein Transitvisum wird für die Durchreise durch Polen ausgestellt. Es hat eine maximale Gültigkeit von 48 Stunden, beginnend mit der Einreise. Falls Sie ein Visum für Ihr Zielland benötigen muss dieses bei der Antragstellung für das Transitvisum vorliegen.


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