Die Grundsteuer ( imposta comunale sugli immobili/ICI – man spricht es ‘itchy’) muss von jedem, der ein Grundstück oder Immobilien in Italien besitzt, bezahlt werden.
Die Grundsteuer beträgt zwischen 0,4 % und 0,7% des steuerlichen Wertes einer Immobilie ( valore catastale). Den Prozentsatz bestimmt die örtliche Stadtverwaltung je nach Größe, Lage, Alter, Zustand und Status ( categoria) der Immobilie. Diese Daten finden Sie in einer offiziellen Urkunde ( rogito) und der Status des Gebäudes ist im Landesregister eingetragen ( catasto). Je nach Typ ( abitazione di tipo) gibt es folgende Kategorien:
Die Kategorie oder der Status der Immobilie hat nur einen relativ kleinen Einfluss auf die zu bezahlende Steuer. Wenn eine Immobilie unbewohnbar ist, wird die Grundsteuer zu 50% erlassen.
Die Grundsteuer wird normalerweise in zwei Raten bezahlt: 90% bis zum 30.Juni und die restlichen 10% zwischen dem 1. und 20. Dezember (bei unbewohnbaren Immobilien sind es entsprechend 45% und 5%). Wenn Sie nicht rechtzeitig bezahlen, können Sie entweder in Form einer Zuzahlung oder in Form von zusätzlichen Steuern (bis zu 200% der zu bezahlenden Summe, sopratassa) bestraft werden.
Das mit den Steuern ist in Italien nicht ganz so einfach, weshalb viele Leute (besonders Ausländer) einen commercialista oder einen Makler engagieren, um das für sie zu erledigen. Sie können die Grundsteuer auch aus dem Ausland bezahlen. Wenn Sie ein Gebäude verkaufen wollen, dürfen Sie mit den Zahlungen nicht im Rückstand sein. Sie sollten das ebenfalls prüfen, wenn Sie ein Haus kaufen.
Andere Steuern auf Immobilien sind z.B. Services der Kommune ( servizio riscossione tributi ruoli) für die Besitzer von Wohnanlagen und anderen öffentlichen Gebäuden, Ablehnungssteuer ( tassa communale dei rifiuti) und Wasserverbrauch. Eigentümer bezahlen für Ihren Besitz abhängig vom „cadastralen Wert“ auch Einkommenssteuer.